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Johann Heinrich Gottlobs von Justi Staatswirthschaft, oder, Systematische Abhandlung aller oeconommischen und Cameralwissenschaften, die zur Regierung eines Landes erfordert werden
Entstehung
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und Vermehrung der Einkünfte, zr

hen, und endlich, wenn keine andere Quellen des Reich-thumes vorhanden wären, die Commercien selbst ver-nichten müßten. Eine gleiche Beschaffenheit hat esmit den Posteinkünften. Wenn man hier bloß einhohes Postgeld, nicht aber die Beförderung der Com-mercien und die Bequemlichkeit der Unterthanen zudem Augenmerke nehmen wollte; so würde man vielweniger bereitestes Vermögen daraus ziehen, als beyeinem mäßigen Porto. Ja es ist natürlich, daß diePosten bey einem allzuhohen Porto endlich gar auf-hören müßten, weil sich ihrer niemand bedienen würde.

§. 42.

Alle diese Anstalten, welche nur durch einen Neben-zweck bereitestes Vermögen einbringen, erfordern nochbesonders zu ihrer Gründung eine gute wirthschaft-liche Einrichtung und Verwaltung, weil außerdem diedarauf zu verwendenden Kosten die davon fallendenEinkünfte gar leicht übersteigen könnten. Dahero

> muß man hier die allgemeinen Haushaltungsregelnvor Augen haben, und besonders die Mittel mit ihremEndzwecke geschickt zu verbinden, alle überstüßigen undentbehrlichen Mittel aber zu vermeiden wissen. In-

> sonderhcit muß ein vernünftiger Cameralist zwo Re-

, geln hierbey zum Grunde setzen, und die innerliche

> Einrichtung und Wirthschaft darnach veranstalten.Die erste ist: Man muß, so viel möglich, vermeiden,

, die zu diesen Anstalten benöthigten Mittel, die vielekleine wirthschafcliche Geschäffte und Ausgaben erfor-dern und dabey viele Aufsicht nöthig haben, auf Rech»

! nung des Regenten oder des Staats unterhalten und

> führen zu lassen; sondern man muß sich allenthalben

§ gewisser Lmreprenueurs zu bedienen suchen, die für

> ein gewisses Geld die Unterhaltung derselben auf ihre

> eigene Gefahr übernehmen. Denn hierdurch werden

! die Ausgaben nicht nur gewiß gemachet, welches dem

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Hicrzu gehö-ret auch «nrwirthschaft«liche Einrich-tung und Vcr»nMung.