Bey cincin gu-ten Schatze las-sen sich auchviele wichtigeWerke zumVertheile derCvmmereicnunternehmen,wodurch d i eEinkünfte ver-mehret wer-den.
Jedoch mußtzch der Regentnicht selbst inEommercieneinlassen, um
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sie» müßten, und mithin Beschwerden über sich hat-ten. Wenn nun ein guter Schatz vorhanden ist:so kann man dieselben entweder abkaufe», oder durchAnwendung des darz« nöthigen Capitales , diesePrastanda auf andere Privatpersonen bringen, undmithin die Einkünfte des Staats vermehren.
§. 49 -
In der That kann ein gesammlcter Schatz nichtbesser und heilsamer angewendet werden, als zu solchenwichtigen Unternehmungen, die so wohl die gesammteWohlfahrt des Staats, und das Aufnehmen desNahrungsstandeö, als die Einkünfte des Regentenvermehren und verbessern; wie denn auch der rechteEndzweck eines Schatzes lediglich darauf, und daß erin unvcrmutheten großen Nothfällen des Staats zurRettung dienen soll, ankömmt. Dergleichen wichti-ge Unternehmungen sind nun, wenn man zu der Be-förderung und Bequemlichkeit der Eommercien neueEanäle graben, Flüsse schiffbar machen, Brücken übergroße Ströme bauen, und dergleichen Kunstwerkemehr unternehmen läßt, als wobey allemal die Ein-künfte auf gedoppelte Art vermehret werden, indemman nicht nur auf den Gebrauch dieser Dinge eineAbgabe legen kann, welche die Reisenden und Gewer-be treibenden Personen mit freudigen Herzen entrich-ten werden, sondern weil auch dadurch der Flohr derEommercien und Gewerbe überhaupt befördert wird,welche allemal dem Staate um so vielmehr Einkünfte inAnsehung des dabey fallenden Gewinnstes verschaffen,je blühender und wichtiger sie sind (§.46).
§. Zv.
Ob aber ein Regent, der einen guten Vorrath baa-ren Geldes hat, sich selbst in Eommercien einlassen,und dadurch seine Einkünfte ansehnlich vermehren kön-ne, das ist eine andere Frage, die ich zu bejahen mir
nicht