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zeug-haus ist mit allerhand kleinem und groben geschütz gar wohlversehen, und der Wasser-thurn, vermiltclst dessen das wasser ausder Wageritz durch canäle in die stadt geleitet wird, ist gleichfallsmerckwurdig. Was die regierung dieser stadt anlanget, so istselbige eine lange zeit unter Hertzog Heinrich dem Lörvm zuSachsen , denen Grafen von Holstcin-Schanmbnrg, wie auchunter der Cron Däncmarck gestanden , bis sie unter dem Kay-ser Fridcrico II. zur Rcichs-stadt gemacht worden, davon dasgedachtnis noch an der mühl - Pforte daselbst soll zu sehen seyn ,von welcher zeit an die stadt durch eigene Bürgermeister undRath regieret worden. Im übrigen kan man, wenn sie eigent-lich erbauet worden, so genau nicht wissen. Einige melden,daß der König Godschalck in Wenden sie an. 1040. aufgerichtet;als sie aber von dem Fürsten Razo in Rügen an. 11*4- zerstöretworden sey, habe sie der Graf Adolph II. in Holstein an. 1140.wiederum erbauet, und erstlich mit dem stadt-recht begäbet; alssie nun hierauf an. ii; 8. gantz verbrannt worden, habe sie Her-tzog Heinrich der Löwe zu Sachsen wieder aufgerichtet, undzugleich den Dom dastlbst gestiftet. Hierauf ist sie an. ngi.von dem Kayser Friderico I. zum Reich gebracht, von Heinrichdem Löwen aber demselben wiederum entzogen worden, wor-auf sie in Holsteinische und nachmals Dänische Hände verfallen.Doch als sie unter den Dänen gar hart mitgenommen worden ,schickte sie an den Kayser Fridericum II. eine Gesandtschafft, undbat ihn, daß er sie von diesem joch befreyen möchte, welchesauch an. 1227. soll geschehen seyn. Die Dänen unterliessen zwarkeine gelegenhcit, die stadt wieder unter ihre bolmäßigkeit zubringen; allein sie richteten nichts aus, ja sie musten geschehenlassen, daß die Lübecker selbst in Dänemarck einbrachen , undüberall grossen schaden verursachten, und weil die stadt zu un-terschiedenen malen, absonderlich aber daß zahr 1276. grossefeucrs-brunst erlitten, wurde selbige in dem letztgemeldten »ahreherrlich wiederum, wie sieanietzötst, aufgebauet. An. i;;o.riebe die pest unsäglich viel menschen auf, so daß, wie PaulusLangius berichtet, in die 90000. Personen daran gestorben. An.1422. verfiel die stadt «dermal mit Dänemarck in einen krieg,welcher 1;. jähr gewähret, der Cron Dänemarck aber bey wei-tem nicht so schädlich gewesen, als der»en»ge, so sich an. 1509.angesponnen, indem derselbe nicht wenig beygetragen, daßSchweden von Dänemarck abgerissen worden. An. i;6;. ver-bände sich die stadt init König Friedrich dem II. in Dänemarckwider König Eriche» in Schweden , da sie denn viele schiffe undkriegs-Ieuthe ausgerüstet. An. 1629. wurde hier der bekannteLübeckische friede zwischen dem Kayser und dem Könige inDäncmarck geschlossen,vermöge dessen dieser alles in demHölstci-nischen wieder bekam, was die Kayserlichen eingenommen, dochmit dem bedinge, daß die Dänen hinführo der Protestanten inTcutschland sich nicht weiter annehmen sollten. Auch wurdenhier an. 1651. zwischen den Schweden und Polen viele monatenach einander vergebene fricdens-tractaten gepflogen.
Was dasBißthum dieses orts anlanget,so ist solches vonKayserOtto dem I. anfangs zu Oldenburg in Wagrien gestiftet,, nach,gehends aber an. n6;. von Hertzog Heinrichen dem Löwenmit zulassung Kayser Friedrichs des I. hieher nach Lübeck verse-tzet worden, wiewol der Buchoff sich oft zu Eulin aufgehalten,welches auch heut zu tage desselben residentz ist. An. i;;o. hatdieses Stift unter dem Bischöffe Detioff von Rantzau die Aug-spurgische Confeßion angenommen. An. 1586. ward des Her,tzogs von Goltorp dritter söhn , Johann Adolph, Ertz-Bischoffzu Bremen , zum Blschoff allhier erwehlet, und von solcher zeitan haben die »ungern söhne der Hertzoge gemeiniglich diese digni-tät erhalten. Ja an. 1647. hat das Capitul sich gegen das Got-torpische Haus verbindlich gemacht, daß die sechs nächstfolgen-de Bischöffe aus demselben erwehlet werden sollten. Krasttdieses Vergleichs hat an. 16;;. Christian Albrecht , nachmalsregierender Hertzog; an. 1666. Augustus Fridericus die Bi-schöffliche würde erlanget. Als aber noch bey dessen lebzeitenwegen der wähl eines Coadjutoris gehandelt wurde, suchte esDänemarck dahin zu bringen, daß gedachter vergleich möchteumgestossen werden. Es »vard aber der»nde an. -701. nicht al-lein von dem Kayserlichen Hofe bestätiget, u»,d ob gleich m derdarauf angestellten Coadjutorie-wahl die Dänen 8. Gupirularesauf ihre seile bekamen, welche des Königs bruder Carolo ihrestimmen gaben, obtinirte dennoch nach dem an. »70;. erfolgtenabsterben desBischoffs der von den übrigcnDom-Henen erwcyl-te Loschucor, Christian Augustus,aus dem Hause Gottorp. DieDänen, »velche sich der stadt Eutin bemächtiget hatten, ver-liessen solche »vieder, und endlich ward durch Vermittelungder Engelländer und Holländer an. 1706. ermeldler PrintzChristian August in dem besitz bestätiget, und der obgedach-le vergleich durch den zwischen dem Kayser und Schweden an.1707.geschlossenen Alt-Ranstäbtischen tractat von neuem bekräff-tigct. Anbey ist zu merckcn, daß vermöge des an. 1667. zuGlückstadt zwischen Dänemarck und Gottorp eingegangenenVergleichs nach adganq der 6. Bischöffe aus dem Gotiorpi-schen Hause, die Königl. Printzcn mit zu der wähl und zur al-lernation gcla»sen »verden müssen. KrantAus , in Vandalia &Saxonia . Spangenberg, Maunsfeld. chron. c.2;2. so>. 274.Werdonbagen. de Rebuspubl. Hanseat. Reujnerus & Drejferus,de urbibus. Conringtus , in exercit. de urbibus Germania th.9;. & 124. Bertius, comment. rer. Getm. lib. III. p. ;9?· feg.ht>M- Honnm. Reghmann. & Sagit'ar. in hiit. Lubecenli.MoJJeri isagoge ad hilt. Chersonesi Cimbrise, P. IV. Danck-werths befchr. Schleßw. und Holst. P.III.c. 8. P.222. feg. Atiaf,istor. Ltxicon IV. Theil.
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publ. in der Staats-Tantzley , tom. X. p. 6; 4. seqq. PauÜinibücher-cabinct, tom. IV. p. 76;. seqq. &c.
Lübeckisch-Recht, siehe Lübisch-Necht.
^üben, lat. I-ubena, ist eine kleine stadt in dem SchlesischenFürstenthum Liegnitz , an dem wasser Kaltenbach , zwischenden städten Liegnitz und Groß-Glogau gelegen, »velche von demSchlesischen Hertzoge Bolcslao an. 117;. mit mauren und gra-ben umgeben worden. Das tuchmachcr - handiverck flvrirt son-derlich daselbst. Nahe bey diesem orte sicher man die ruinenvon dem ehemaligen schlösse, welches einigen abgetheiltenHertzogen von Liegnitz zur residentz gedienet, in dem dreißigjäh-rigen kriege aber zu gründe gegangen. Vermöge der Alt-Ran,städtischen convention ist den Lutheranern allhier an. 1709. einekirche und schule wieder eingeräumt worden.
^übenau, ein schloß, städtlein und Herrschafftim Marggraf-thum Nieder - Laußnitz an dem Spree -»vald und dem flusseSpree,oberhalb Lübben , wovon und von Calau Lübenau unge-fehr eine ineile lieget. Es gehört Graf Friedrich Casimiren vonLynar, Königlich - Polnischen und Chur - Sächsischen Cammer-Herrn , Rittern des Johannitcr-ordens und Fürstlich-Sachsen - Merseburgsschen Ober-Amts-Rath in Nieder-Lauß-nitz. Ehemals gehörte es dem adelichen gcschlechte von Ko-ckeritz,nachmals den Freyherren von Schulenburg; seit an.iöoo.aber haben es die Grafen von Lynar besessen. Der boden dieserHerrschafft ist meist sumpfig,daher sich die Unterthanen mehr desgarten-als acker-baues befleißigen, und dienet ihnen der Spree-fluß ihre gewächse mit gutem Vortheil nach Berlin zu marckte zubringen. Das städtlein hat an. 1675. durchs feuer grossen scha-den erlitten gehabt. Es sind noch verschiedene dörfer zu dieserHerrschafft gehörig. Grossers Laußnitz. merckw. P. 1 II. Anony-mi richtige beschreib, der Ober-und Nieder-Laußnitz.
Lübisch-vdcr Lübeckisch-Rechr, ist zwar seinem Ursprungui»d Verbindlichkeit nach dasjenige, welches die freye Reichs,stadt Lübeck als ein Rcichs-Stand in ihrein gebiethe gesetzet;weilaber das ansehen dieser »stadt »vcgen ihrer macht und Handlungzur see vor etlichen sseeulis »ehr groß ivar, und die Hansee-städtesie als ihr oberhaupt hielten , auch daselbst ihr Archiv angelegetharten, so geschahe es, daß ihre orduungen von den Wendischenund an der Nord-see gelegenen städten,als einStadc-Recht ange-nommen wurden ; wie denn selbiger viele, als Stralsund , Ro stock , Wifmar und andere entweder diese freyheit als eine begna-digung von lhrcn Herren sich ausbaten, oder auch wider derenwillen solches annahmen, daher ein gemeines sprichwort entstan-den : die »städte könnten mit dem Lübischen Rechte, wie init einergazickel-tasche »vidcr ihre Obrigkeit spielen, von den orten aber,wo solchRccht eingeführet,saget man, daß sie mit LübischenRech-te belviedinet seyn. Den ansang dieser Rechte setzen die bewehrle-sten scribenten in die zeiten Friderici Barbarossa;, der die stadtLübeck zuerst in ihre freyheit gesetzet, und weiset selbige von ge-meldtem Kayser ein diploma mit einem güldenen siegel auf, inwelchem ihre statuten , und gemalt gesetzt zu geben, bekräfftigetworden. Es ist aber leicht zu vermuthen, daß ihre artickul im,mer nach und nach angewachsen; wie aus der unterschiedenenart der geschriebenen exemplarien des Lüdischen Rechts zu sehenist. An. i;8r. hat der Rath zuerst solches in eine gewisse formzu bringen beschlossen, und an. i;86. durch den druck bekanntgemachst. Es soll in seidiges viel aus dem Wisbischen Rechte mitseyn gebracht worden. Das an»ehen dieses gesetz-buches ist nochheut zu tage in den Hol»stcinischen, Pommerische»», Mecklenbur-gischen, Preußischen und Liefländischen städten sehr groß, und obz»var selbige nicht mehr, wie zuvor, in zweifelhafften fällen nachLübeck appelliren dörfen, so werden sie dennoch nach LübischcmRecht, wie solches insonderheit in dem tribunal zu Wismar inobachc genommen wird, ent»chieden. Johannes Sibrandus,Professor in Rostock , hat ein buch de ßure publico Givitatis Lu-becensis geschrieben; ingleichen hat v. Lambert Stein»vig,Bür,gcrmeister und Svndicns zu Stralsund, , einen Gommentariumdarüber schreiben »vollen, ist aber darüber gestorben. EndlichhalDavid Mävius,welcher anfänglich prosessor in Greyphsival-de, hernach Syndicus in Stralsund und zuletzt Vice-Prafident indem tribunal zu Wi»mar gewesen, »olche arbeit auf sich genom-men, und einen gelehrten Gommentarium ad Jus Lubecenle insol. heraus gegeben. Sibrandus , fest. 10. Corning, de 0 . 1 . G.c.28· Gryphiander ,de Weichbildis c.80. Hartknocb. in diil'. adDusburgii chronicon Pruffiae. Riccius, de libris Juris communisp. 27;. Mavius, in quaestionibus prseliminar. 1. & 2.
Aübschüy oder Leodschütz, eine ehemals feine bevestigtestadt in dem Schlesischen Furstenthum Jägerndorff, welche ct.sicher Hertzoge zuTroppau residentz, und des ansehnlichen Schöp-pen-stuhls , sowvl als des grossen körn»Handels wegen berühmtgeivcsen. Sie wurde an. 1436. von den Hußiten vergebens be-stürinet, an. 1626. aber von den Dänen mit stürm erobert. An.1 642. machten sich die Schweden davon meister, und behieltensie bis an. 1649. Lucä Schief, chron.
Züderitz, eine von den ältesten adelichen familien in derMarck Brandenburg , die sich auch im Lünedurgifchen ausge-breitet, allwo sie im Fürstenthum Zelle das Rilter-guth Hohftebeiitzet. Conrad»var an.i;88. Abt zu Niendurg in dem Fürsten-thum Anhalt. Sebastian wohnte an. 140;. de»n turnier zuDarmstadl bey. Areird, Chur-Brandenburgischer Vogt zu Tan-gcrmünde, ivird in dem stiflunqs - briefe des klosters zum Heil.Geist in Stcndal, an. 1469. als zeuge, angeführet. Andreas,Abt zu Erfurt , gesegirete au. 1 S98. das zeitliche. Carl blieb an.
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