Band 
Sechster Theil.
Seite
421
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mit Eutyche und besten Freunden. 4s r

ster, theils und am deutlichsten, aus dem eignenBekänmis ihrer Unzufriedenheit über diesenSchritt und ausdrüklicher Erklärung, daß die-ses Verfahren der Bischöffe eigner Verantwor-tung vor Gott und dem Kaiser anheimfalle.

2 lnm. Don diesen drey Beweisen s. l) §. I.V. dritte -Handl.i U. 2) ebendas. V. Vlll. z) vierte Handlung III,Aus dem lezrern siehet man klar, daß diese Zusammen-kunft nicht allein ohne Gegenwart, sondern auch ohne2 >oxwißen der Ministers gehalten worden. Es ist sehr-u bedauern, daß wir von den Ursachen einer solchen UN-regelmaßjgkci t nicht unterrichtet sind. Evagriu» batm seinem Auszug der Akten nicht vergessen, sie zu berüh-ren, übr. ll. i8- p. 287. wo Duvalois glaubet,daß die Laien waren ausgeschloßen worden, weil dieGlaubenssachen untersuchet werden sollen, welches of-fenbar falsch ist. Tillemonr p. 659. meinet, es habeder Kaiser so verordnet, damit die Bischöffe desto mehrFreiheit haben mögten, welches doch nicht erwiesen ist.Uns scheinet hier ein mit Vorbedacht begangener Fehlerin seyn, der desto unverantwortlicher war, weil Di-«skurus darauf bestand. Allerdings muste man diesesVerlangen vorher besorget haben. Rekropius gab beyder zweiten Vorladung dem Disskuro die Antwort, Xwenn kanonische Sacken untersuchet würden, sobrauch ten die Laien nicht gegenwärtig )U seyn. S.tNansi tom. VI. p. iüO2. Die Minister» müßen d»efeRegel nicht gewust haben.

Vll. Insbesondere bestand der ganze Pro-ceß darinnen, daß man die Klage des B. Euse-bii von Dorylaum zum Grund legte, den Duosknrmn als einen Beschuldigten anzusehen, dernch vor die Versamlung, als fein Gericht, zurVerantwortung stellen solte. Es wurden frei-lich wahrender Zusammenkunft mehrere ander-weitige Klagschriften gegen DioskUVUM über-Dv z geben,