Band 
Sechster Theil.
Seite
427
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mit Eueyche und deßen Freunden. 427

betrafen: i),die Wiederherstellung des Emyckis mitVerwerfung des voin rechtmäßigen Richter, Llaviano,gesprochenen Urtheils: 2) alle zu Ephesus vorgefalleneund iezt so misfallige Handlungen, theils überhaupt,theils insbesondere die Nnter-rükung des Briefs des Leoan Llaviannm, die Absezung desFlaviani undEusebii,und anderer, die Wiedereinsezung rechtmaßigabgesezterBischöffe, u. d. g, z) der nachher» gegen D. Leo er-kannte Kirchenbann. Bey diesem ganzen Artikel bleibenEnsebii schriftliche und mündliche Klagen in der erstenUnd dritten Handlung der Hauptbeweis; womit dochauch die Klage der akexandriniscken Lehrer, in der drit-ten X. zu verbinden. Was aber die Orthodoxie betrift,iv wurde er theils überhaupt grober Jrtümer in der Leh-re von der Dreieinigkeit beschuldiget, und das so wolaus Anhänglichkeit gegen Vrigenem, als aus einem ge«wis unbegreiflichen Haß gegen den Lehrbegrif des Lyrilli,S §. I.V. dritte ^andl. X. XI, welches alles jedoch oh-ne Untersuchung blieb, theils ihm die Genehmigung deseutychianischen Jrtums zur Last geleget, welche Klagedenn eigentlich auf das Betragen gegen Eurychem ge-gründet war. Man kan hier eingestehen, daß Diosku-rus erstlich, was die zu Ephesns vorgefallene Mis-handlungen betriff, durch die in seiner Gegenwart vor-gelesene Akten in so fern überwiesen worden, als er nichtwidersprochen, welches weder oft, noch bey erheblichenDingen geschehen, zweitens, in Ansehung der euty-chianifchen Lehrsäze zwar sich sehr M erkläret, aberdoch die, Redensart von einer Natur nach der Bereini-gung, gebilligek, und hingegen die Redensart: au« zweyNaturen gen! lsbi lüget, S. §. l-V. erste ^andl. IX. X.So viel von den Beschuldigungen, die gegen Diosku-vum zu Lhalcedon angebracht worden, und ihrem wah-ren Verhältnis gegen das Urtheil der Richter. Vondiesen allen ist denn der Ungehorsam z oder die Verwei-gerung des Erscheinens auf der Kirchenverfamlung, nachvorhergegangener dreimaliger Ladung, als ein neuesVerbrechen zu unterscheiden, das keiner Untersuchungbedurfte. Wir komme» zur zweyten Frage, aus wasvor Gründen hat das Loncrlium ihn verdammt? Hierfinden wir zweierlei von einander zu unterscheiden- einanders ist, was haben die votirendr Bischöffe vor Ur-