6r8 Geschichte der Streitigkeiten !
erheblich ist, so kann die Bestreitung einer Ah' ^re, welche diese Verschiedenheit aufzuheben, odereine Vermischung oder Verwanvelung norhwemdig zu machen, scheinet, nicht unerheblich seyn.So wenig dieses bezweifelt werden kan, eben sowenig kan auch in der Anwendung auf die überdiesen wichtigen Gegenstand entstandene neueStreitigkeit geleugnet werden, daß der Wider- zspruch gegen die eine Namr, wie er wirklich ^geführet worden, erheblich sey, wenn man, wiewir hier zu thun berechtiget sind, voraussezet, 'daß es keine Logomachie und keine logischun-richtige Consequenzmacherei gewesen.
§. CXN.
Auf die dritte Frage: wer von beydenTheilen Recht gehabt? können wir wiederum !nicht ohne Unterschied antworten. Nach dem,was wir von den nestorianischen Streitigkeitenhierinnen geurtheilet, können wir wol nicht an- ^ders, als die Dogmatik und die Polemik derGegner der eutychianischen Parthei in der jHauptsache (denn in Nebenstrchen waren sie >nicht'vhne Fehler) um destomehr genehmigen,da sich nicht allein B. Eusebius und Leo, son-dern auch Flavianus und selbst Theodoretusüber die Einheit der Person Christi und die per-sönliche Vereinigung beyder Natrwen viel be-stimmter und gnauer erkläret, als ehemalsstorius gethan. So glauben wir auch, daßdie Polemik der eutychianischen Parthei nichtzu tadeln, in so fern, daß die Lehren, welche sie