548 Fünfter Abschnitt. Hüttenökon.omie.
herum mäßige Schläge giebt. Hat nun das Feuer aneiner dieser Stellen Höhlungen gemacht, so fallt dasHolz nach, und man bemerkt die Höhlung an dem dum«xfcn Schalle des Schlages. Lassen sich keine Höhlungenbemerken, und das Feuer überlief bereits die Brust, somüssen aste Raume zugemacht werden, bis auf die, wel«che in oder bei dem Wechsel der Schichten stehen. Wirddieses versäumt, und geht das Feuer aussen zu tief her»ab, so werden die Holzkreise unnütz verbrennen, und daSin der Mitte stehende Holz unvcrkohlt bleiben.
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Trift den Mieter eine stark ziehende Luft, hat dieKohlstätte einen schlechten Boden, und sind beim Richtendes Mieters Fehler begangen, so wird das Holz oft aneiner Stelle ganz vom Feueo verzehrt, und an der an«dern bleibt "es roh. Dies erkennt man daran, wenn sichder Mieter an solchen Stellen sehr niedersetzt und Beulenbekommt. Der braune Rauch ist hiervon kein sicheresZeichen, weil diesen der Wind zurück treibt, und auf !
der gegenüber stehenden Seite herausjagt, wo dann die !
rußige Materie, welch« die braune Farbe verursacht, sowie sie sich abkühlt, sich an das Holz und die Decke legt,und der bloße wäßrige Dampf hcransbricht.
In diesem Falle hört man an solchen Stellen ganzauf, das Feuer zu regieren, und füllt sie mit frischemHolze wieder aus, auf eben die oben gezeigte Weise. Eckläßt sich aber immer hieraus schließen, daß die Quantitätund Qualität der Kohlen schlecht ausfallen werde-
Bei dem gehörigen Gange der Kohlung ist es sehegut, wenn ein Mieter nur einmal gefüllt werden darf,