zte Abtheilung. Von den Kohlen. 549
und zwar im Kopfe. Je öfter es an den übrigen Theillen geschiehet, je schlechter geht die Kohlimg.
§. 4?r.
Erreicht das Feuer die Außenseite des Mieters, soentzündet sich die Decke, und die Erde, womit er bcwor*fen ist, fangt ebenfalls wegen des enthaltenen Rnsscs anzu glimmen, dies nennt der Köhler durcheimern. DieErde lauft jetzt gern in die Zwischenra'iime der Kohlen,hierdurch entstehen Ocffnungcn, welche Rißlöchccheißen. Diese vergrößern sich leicht, und wenn nichtschnell zu Hülfe geeilt wird, kann der ganze Mieter inBrand gerathen. Ein kleiner Fehler kann die ganze Koh»lung verderben. Wenn die aufgeworfene Erde, nachdemdie Haube gehörig angekohlt ist, mit etwas bindenderlehmigtcr Erde wieder angcfrischt wird, so verhindertdies, daß sich solche Rißlöchcc nicht zu schnell vergrößern.Wird dieses versäumt, so können die Kohlen nach allerangewandten Sorgfalt noch verderben.
Das Durcheimern geschieht gemeiniglich plötz»
! lieh; selten aber am ganzen Umfange des Miclcrs und zueiner Zeit. Es kann immer als ein Zeichen einer gutenFeucrregierung angesehen werden. So wie es erfolgt,werden die Rüsten an dieser Stelle weggenommen. Istdies rund umher bis an die Fußraume'geschehen, so istauch daS in den Mieter gesetzte Holz völlig nieder ge«kohlt.
> Um zu verhüten, daß keine Brande entstehen, so
wird unter den untersten Rüsten der ganze Fußraum auf»geräumt, damit hier die Luft freien Zug hat. So baldals Fcncr hervorblickt, wird alles wieder zugeworfen.
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