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Erster Band.
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Canons

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und Nachfolgte hat ihn erreicht; doch haben sich nochCaspar Ziegler , (geb. 162», gest. als Pros. zuWiltenberq 1697); Christian Thomasius , (geb.1655, gest. 1728); Joh. Bingham, (geb. 1668,gest. als Pfarrrer zu Havant in England, 1723); Joh.Chr. Pectsh, (geb. 1694, gest. als Pros. in Helm-stedt, 1754), u. a. m. Verdienste um dieses Studiumerworben. Musel Leitfaden III. 1308 ff. Fa«bric. I. Z86. II. 78. 350. 47Ü. 487. 628. 634. 800.801. 1032. III. 524. Busch Handb. d. Erf. VII.2g5> v. Selch ow Gesch. d. in Teutsch!, geltend.Rechte. § 102 15g. S. daraus canoourri.Lanones sprostoliei, Clementinen crorpus suris ca-nonici. Decretisten, Decretalbriefe, Extra-vaganten, Grati ans-Decret, Hierarchie, Kir»chenversammlung, Kirchengesetze, Nomvco«nom, Bischof, Erzbischof, Pabst rc.

Canon e s. Kanone.

danonns axostollLi. Diese pflegt man ins II. oderIII. Jahrhundert zu setzen, sind aber unstreitig eine Ge-burt neuerer Zeiten, die von verschiedenen Personen nachund nach abgefaßt worden. Sie werden auch vor demJahre 394 nirgends aufgeführt, und haben ihr nachma-liges großes Ansehen erst in der zweyten allgemeinen con»stantinopolitanischen Kirchenversammlung erhalten.v. Selchow Gesch. d. in Teutsch!, geltenden Rechte. §.107. Universallex. II. 579. V. 569. 570.

Canonicat. Davon findet man schon Spuren im VII.Jahrhunderte, doch wird ihr Ursprung von den meistenins VIII. Jahrh, gefetzt. So verordnete der Bischof Ri-giobertus zu Reims , und Paulus zu Verdun Ca-nonicos. Im XI. Jahrh, wollte man sie. wegen ihrerLebensart wieder abschaffen; doch ergriff man zu ihrer