Band 
Zweiter Band.
Seite
94
JPEG-Download
 

94

Halskrausen

belgische, dann die Bra ndenburgische 1516, undim Jahre rgzs publicirte K. Carl V. die neuere pein-liche Halsgerichlsordnung. Febric. I. 583.

Halskrausen, kamen unter Franz I. und Carl IX. auf. Vers. einer Kulturgrsch. rc, 8Z.

Hamen. DeS Fischhamens wird schon im Hiob 41, e.gedacht. Auch im °Pred. Salomon. 9, 22. kommt der-selbe vor.

Hammer. Die Egypter legen die Erfindung des Ham-mers, des Amboscs und der Zange, dem Du!»kanus, einem ihrer erstem Beherrscher bei; andereschreiben fle dem Cinyras, dem Vater des AdoniSzu; eine Epoche, die ins höchste Alterthum läuft. Inder Schrift wird des Hammers beim Hiob 41.'20.Jrs. 4», 7. 44, 12. Jerem. ro> 4. Buch d. Richter4, 21. i. B. d. Kön. 6, 7. und an mehrern Orten;Des Am böses Jes. 41, 7. Sirach 38. 29. und derZange J-s. 44. 12. gedacht. Goguet l. 154.

Handelsgericht in Leipzig , ist 1682 errichtet. HildtHandl. Zerr. 1799. St. 34.

Handgrcnaden sind schon seit dem Jahre 1524 bekanntgewesen. Hoyer Gesck. d. KriegSk. I. 229.

Handlung. Die Handlung ist fast so alt, als da-Menschengeschlecht, aber ehr Maaß und Gewicht, undGold erfunden wärest, mußte sie freilich nur in einemrohen Tauschhandel bestanden haben. Zu den Handels-waaren gehörten in den Zeitraum von der Sündflutbis Mose : Grundstücke und Sclaven, wenigstens seitAbraham; Gewürze, seit Jacob, und selbst auch Aimmtaus Ostindien, seil Mose : Getraide. sonderlich egpp-tisches; vermuthlich auch Pferde, wenigstens gegen undzu Moses Zeit; phönicische Monopolwaaren, d. i. Goldund Purpur» seit Hiov und Mose: Gold aus Ophir,