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Cantate
seinem 9. Buch« entlehnt war, und endlich machte Jnno.centius II. iizy auf einer Lateraner Kirchenversammlung den Schluß, daß alle OaNonici rsZuIsrss sich die-ser Regel unterwerfen sollten; daher sie nun allj Ka-nonici deS heil. Aug ustinus genannt wurden. ImJahre iZZy wurde mit ihnen vom Pabst Benedict XII.eine Verbesserung vorgenommen. Er entwarf eine CoN-stitution, worin unter andern enthalten war, daß siesich keiner andern Farbe zu ihren Kleidungen, als der wei.ßen, schwarzen oder braunen bedienen sollten. Die 6a-nonlcl sooularss sind heutiges Tages diejenigen, dieman Dom- oder Stiftsherren zu nennen pflegt.Ihre Zusammenkunft hat den Namen eines Capitels;sie selbst heißen daher auch Capitelsherren. — Meh-lig Kirch. u. Ketz. Lex. I. 294. --- Moskeina Instit.trist, eocles. Zoo. zzo. 419.
Can.tate. (1. B. 202.) In der Bedeutung eines Kir-cheng-sangs kommt dies Wort schon fast vor Zoo Jah-ren vor. In einem schwedischen Diplom von 1314wird eines beständigen Wicarii gedacht, der verbundenseyn soll, alle Jahr Cantalrn zu singen. — MehligKirch. u. Ketz. Lex. I. 329.
Contor. Nur bei einigen Gemeinden waren erst im III.Jahrh, besondere Cantores. Im IV. Jahrh, wurden sieeigentlich erst angeordnet. Im V. Jahrh, wurden sieunter die olerioos soclssiastioos gezählt, und im VI.errichtete G regorius der Große zu Rom eineSchule,in welcher junge Leute auch im Singen unterrichtet wur-den.— Mehlig Kirch. u. Ketz. Lex. I. 332..—Rrimmann Gesch. d. christl. Kirche. 27. 4z. 7g.
Ca pell an. Dies Kirchenamt ist im VIII, Jahrh, aufge-kommen. — Reinhard Gesch. d. christl. Ä. 260. —In Frankreich wurde anfangs derjenige so genannt, der