iZ7
etwas früher, bei den andern Bewohnern Griechenlands .Man hielt in den meisten griechischen Staaten den Ehe-stand sedr ehrenvoll; er wurde durch Gesetze befördert,und die Enthaltung davon strenge bestraft. Griechen.und Römer verachteten die Hagestolzen. Besonders wa-ren die Lacedamonier sehr strenge gegen diejenigen, dienicht heiratben wollten, sogar gegen die, welche damitnur zögerten. Sie Wußten, z. B. alle Winter auf Be-fehl der Obrigkeit, aus dem öffentlichen Markte nackendumhergehen, und ein SpotNied auf den ehrlosen Standabsingen, wodurch sie sich dem Gelächter des Volkespreis gegeben sahen; und so hatte man noch mehrereStrafen erfunden, .womit man die Hagestolzen belegt«.In Athen war das Gesetz, daß alle Befehlshaber, Red-ner, und überhaupt alle, die ein öffentliches Amt be-kleideten, verheirathet seyn, und Kinder haben mußten.Bei den Römern ließ besonders der Kaiser AugustuS sehr strenge Verordnungen gegen die Ehelosigkeit ergehen.Die Zeit der Vrrheiralhung war nicht allenthalben die-selbe. In Sparta war nach den Gesetzen des Lycur-gus keine gewisse Zeit dazu festgesetzt, sondern nur imAllgemeinen bestimmt, daß beide Theile ihre volle Stärkeerreicht haben mußten. In Athen war bei Mannsper-sonen das Zhstc Jahr zum Heirarhen bestimmt. Ari,stete! es hielt das Z?ste, Plato das zoste Jahr fürdie schicklichste Zeit dazu. Frauenzimmer dursten vielfrüher heirathen, nach einem alren atheniensischen Gesetzeim 26sten Jahre. Aristoteles erlaubte es ihnen schonim iZten» und Hesiodus im izten Jahre. Dieschicklichste Zeit zur Vollziehung der Ehe war bei denAlheniensern der Winter. Bei den Heirathen der Grie»chen waren auch gewisse Grade der Blutsfrcundschast ver-boten. — Potter Archäol. II. 492. — F » n k e neues