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Fünfter Band, welcher die Supplemente zu den vorgehenden 4 Bänden enthält. A - Z.
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Lederne Säcke

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Ledern» Säcke, die aus einer dünnen kupfernen, mitLeder überzogenen Röhre, bestehen,, haben die Sebwebenim Zojabngen Kriege gebraucht; doch soll davon nichtviel zu halten seyn. Wolf marhcm. Lex. 77H.

Leichenfrauen. Eine I st ücüon für dieselben, die sehrzweckmäßig ist, um das Begraben der scheinbar Tod»lenz» verhüten, hat der Stadt- und Landphysikus O.I. H Krügerstein zuUbrdruff1790 bekannt gemacht.Anzeiger-17g!. 4, Q. N. 145. S. irog. s. Schein«todte Leichenhaus.

Leickenpredigten. (2. B. 344 ) Obngefäkr im IV.Jahrh, wurden sie üblich. Gegen das Ende des XVI.Jahrh, kamen dergleichen Predigten auch bei den Evan«.g/lischlutherischcn auf, und sind denn auch so mitunterbeibehalten. Die Reformirten haben, wie billig, nichtssonderliches davon gehalten, daher sie sowohl aus den,1574 und 1581 zu Middclburg, als auch auf den, 1Z78und rLln zu Dordrecht gehaltenen Synoden abgeschafft,und solche nirgends einzuführen, beschlossen worden. Dochhaben sie sich in Basel bei ihnem bis aufs Jahr 1728erhalten, da sie abgeschafft werden mußten, MehligKirck. u. Ketz. Lex. II Zg. Lsrl 8a m. Lenktäs Onneionili. kunekrib. Veit. In^s 1Ü89. Stock»inann Kicchenhist. IX. 804.

Leichenrede. Bei den Römern wurde bei dem Leichen-begängniß eines wegen seiner Tugenden und Ver-dienste vorzüglich berühmten Bürgers, auf dem Forum,ws der Leichenzug still stand, eine Rede zum Lobe desVerstorbenen gehalten. Bei den Griechen hielt mandie Leichenrede am Grabe des Verstorbenen. In Athen wurde zum Andenken der im Kriege gebliebenen,und anderer-rdigen Mannes eine jährliche Gidächt-nißrede im Ceramicus-gehalten, ürld zwar von einer dri'chdie Obrigkeit dazu besonders ernanrMn Person. Diejer