..Monopolien Z19
K. lkobert (997 — iozx), .insonderheit ab-r seit Phi»tipp I. (1060— 1108) ohne Unterschied bald auSqelas.sen, bald gebraucht, bis sie endlich nach dem Tode Lud»wigs IX. des Heiligen, der 12,70 siarb, abgeschafftworden. In Deutschland wurden sie seit Kaiser Fried,rich I. (1152) schon seltener, abgeschafft aber wurdensie erst unter Maximilian I. auf dem Reichstage zuWorms 1495. — Pütter Handb. d. deutsch.. Reichs»bist. i2i. 491. — Gatlerer Diplom. 115 — 152.
Monopolien; daß die Monopolien, welche sich mancheRegenten unter dem unächten Namen der Regalien an»gemaaßt haben, als der Handel mit Rhabarber, Salpr,ter, Mastix u. dgl. m. gar nicht zu den neuerfundenen.Finanzoperationen gehören, hat Beckmann aus einerStelle des Aristoteles nachgewiesen. Gesch. d. Erf.IV. 349.
Monstranz, Hier» t Hera. So hieß vormals das Be»hälrniß der Reliquien, weil es dem Volke zu küssen vor.gezeiget wurde. Was man jetzt unter Monstranz ver»
steht, ist vermuthlich im XIII. Zahrh. erfunden, da inder römischen Kirche die Lehre von der Trans substan«tiation (4. B. 262.) auf dem Lateranensischen Conci,lio unter die Glaubensartikel gebracht worden, und oa
HonoriuS die Anbetung der Hostie bestätiget halte. _
Mehlig Kirch. u. Ketz. Lex. II. i8l.
Montag s. Wochentage»
Montag, blauer; der hin und wieder von den Hand»werkern gefeiert wird, ist erst im XVI. Jayrh. entstan»den. In der Fastenzeit wurden die mebresten deut.schcn Kirchen blau ausgeschlagen, und um eben diese Zeitfingen die Handwerker an, die Fasten m.ontage durchdie Unterlassung aller Arbeit zu feiern. Dies thatennicht bloß die Meister, sondern auch die Gesellen undKnechte. Dies« bedienten sich ihrer Muße, nach tzaqiq.