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Fünfter Band, welcher die Supplemente zu den vorgehenden 4 Bänden enthält. A - Z.
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. , Privatmessen Zg§

im Weimarschen in demselben Jahre. In den Herzog-thümern Schleswig und Holstein, Königl. Dän. Antheils,so wie schon vorher im Königreiche Dännemark undNorwegen , ist dasselbe geschehen. Lorg. jur. eccl.Lax. 479.> Unschuld. Nachr. 1727. p. 240. Auserl.Theol. Bibl. HX. 1024. I^XI. 8. Weimar, ^ct. siist.ecclso. IX. §57.

Privatmessen sind ums Jahr 82g aufgekommen, unddamit ein schändlicher Handel getrieben. Holberg

^Kirckenhist. I. 439. f. Mehlig Kirch. u. Krtz. Lex.H. 438.

Privatsiege l. Obgleich Privatpersonen bei den altenGriechen Und Römern, Testamente, Briefe undüberhaupt cha^ sie wollten, besiegelt hatten, so führtendoch. in den, seit der Völkerwanderung entstandenenReichen und Staaten» die-Privatpersonen'Jahrhundertelang keine Siegel. Erst im XI. Jahrh, singen Privat-Personen in England, im XII. in Frankreichs und imXIV. in Deutschland an, Sieget zu gebrauchen; so daß,well die Unadlichen, ja selbst Leute vorn geringstenStande im XlV. und XV. Jahih. eigne Siegel führten,das Siegelrecht nicht mehr zu den Vorzügen des Adelsgerechnet werden konnte. Gatteier Diplom. Zog.

Probe- oderKlostcrjahr, ist vsm Chrodogangus,der,im VIII. Jahrh. Bischof zu Metz war, eingeführt.Mehlig Knch. u. Krtz. Lex. I. 6g.

Probierkunst, (5. B. Z29.) ist nach Borrichius zuerstdurch die Eghpter bekannt geworden. Curiöse Nachr.

- von Eisind. ic. 129. Bergl. Rosen that Literat«d. Trchnol. zog.

Probierwage. (z-B. 329.) Dergleichen haben auchBo.yle und Magellan erfunden. Jacobsontechnol. Wörterb. VI. 790. .

Probst. Die pröbstliche Würde ist schon im XI. Jahrh.