Salischcs Geseß
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genau angeben; aber gewiß ists, daß schon im X.Jahrhundert ihr Ruf sich nach Frankreich verbreitethatte. Von ihr schreibt sich ein zum Theil nock vor,handenes diätetisches Werkchen her: IVIoäicina Lslsrni-tsnu, oder ksKÜrnsv sanitstis, oder «Is conssrvsnclLvalituäins in lateinischen Versen, ganz in dem barbari-schen Styl deS Mittelalters. Eine neue Ausgabe davonist von Ackermann 1790 zu Stendal herausgekommen.Vorgesetzt ist eine umständliche Geschichte der Schule vonSalerno . — Meusel Leitf. II. 6zz. ,
Salisches Gesetz . Ist ohnstreitig die älteste Samm-lung deutscher Gewohnheitsrechte. Die Salier, einansehnlicher Theil der fränkischen Nation» hatten ihrenWohnsitz zwischen dem Lesirflusse und einem Theile deSArdennerwaldes, an den Grenzen von Hennegau undBrabant. Die Zeit ihres abgefaßten Gesetzbuches, wirdmit nicht unwahrscheinlichen Gründen kurz vor Phara»munds Regierung (um 420?) gesetzt. — Die fränki-schen Könige, besonders K- Carl der Große, habendas Gesetzbuch mit vielen Zusätzen verwehrt. — v Sei-ch ow Gesch. d. in Teutsch!, geltend. Rechte, §. 25z. —Fabric. II 48Z.
Salivationskur. Die ersten Spuren von der, durchMerkurialsalben erweckten Salivationskur, trifft man indem chirurgischen Werke des Theodorikus, Bischofszu Cervia , im XIII. Jahrhundert an. Fabric. II.104z. — Im XVI Jahrhundert hat von Carpi,(auch Carpus) P>of. zu Pavia rc. die Speichelkur er-funden. Das. III ZZs
Salmiak, Almoniakalsalz. War wahrscheinlich denAllen unbekannt. Die ersten kenntbaren Spu-en vonunserm Salmiak finden sich bei den Arabern. Ädulca»sis, oder BulcajiS, der im Jahre »122 gestorben