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Vierter Band.
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Weinsteinsaureö

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sten gewonnen wird, kann aber auch an jedem andernOrte aus dem rohen Weinstein veranstaltet werden.Mozza in Parma , der Besitzer einer Weinsteinrassme-rie, hat das Verfahren darüber mitgetheilt. Hemd«städt Büllerin. XV. 199.

Weinsteinsaures, Weinsteinsäure. Die. Entdek«kung ^dieses Sauren ist von Scheele gemacht, die Be.rertung aber zuerst von Retzius 1770 gelehrt wor»den. Gehler. V. 1002. Fischer. V. Z6Z.

Weintrauben. Die Benutzung der erfrornen» oder un»reif gebliebenen Weintrauben auf Weinessig, hat Hermb-städl gelehrt. Hermbstadt Bulletin. XII. io<r.

Weinverfälschung. Daß die Weinsäure das Bley an-greift, war den Alten nicht unbekannt; und Bley wardasjenige, womit die Alken sich die Weine vergiftete»,ohne es zu wissen. Wenn eher aber der boshafte Eigen-nutz angefangen hat, Glätte und Blryzucker zu gebrau-chen, ist nicht ausgemacht. Glätte war den Alle««jcht unbekannt. Bteyzucker »st neuer. (s. Bleyzucker.)Dr« deutschen Verbote der eigentlichen Weinverfälschungsangen erst mit dem XV. Jahrhundert an; dock ist derGebrauch der Glätte vermuthlich schon im XII oderXIII. Jahrhundert aufgekommen, und die Gesetzgeberhaben nur noch nicht das wahre Gift gekannt. Das äl-teste bekannte deutsche Verbot ist vom Jahre »475. An-dere erschienen nachher in verschiedenen Ländern 1487,1495. 1498, 1500, 1548 Aelrere und s-hr scharfeVerbote findet man in andern Ländern von »Z27, 1384,iZ7l, und in einer pariser Verordnung von 1(196 wirdder Glärte ausdrücklich gedacht. In Frankreich solldieser gesävrliche Betrug zuerst ausgekommen seyn,Deckn,. Ers. 1 . 179 *- 435 . *.

Wein wage s. Wasserwage.