450
Zunft
gegen wurden die Bürger des Staats, die ein Hand-werk trieben, endlich schon darin pcivilegirt, daß keinFremder dort ein Handthierung treiben durfte. — Unterden Königen Roms war das Schicksal der Handwerkerabwechselnd. Man findet nicht eher etwas Zunftmä-ßiges bei den Handwerkern der Römer, als zur Zeitder freyen Republik. Au Cicero's Zeiten findet mandeutliche Spuren von innungsmäßigen Verfassungen.Im Justinianischen Gesetzbuch? finden sich schon einigeNeichsgesetze, welche die Handwerker und deren Innun-gen angehen. — Das Alter und Ursprung der Jünftein Deutschland aber hat man bisher noch nicht mitGewißheit bestimmen können. Herr von Justi glaubt,daß schon von Heinrichs des Voglers Aeiten es un-ter den Deutschen Künste gegeben habe. Herr vonLudwig, und mit ihm von neuern Schriftstellern,Beckmann, setzen ihren Anfang in die Regierungdieses Kaisers, und zwar ersterer auf das Jahr gsg,als um welche Zeit in Deutschland , und besonders inSachsen viele neue Städte erbauet, und alle Gewerbevon den Dörfern in solche verlegt wurden. SichereSpuren von einer zunftmaßigen Einrichtung derHandwerker findet man jedoch nicht früher als im XU.und XIII. Jahrhunderte. Unter den fränkischen Kai-sern kam das Wandern nach Italien auf, unddie gewanderten jungen Professionisten führten wahrschein-lich nach ihrer Zurückkunft die Meisterrechte, den Ge-sellenstand, kurz das ganze Jnnungswesen ohngefähr ssein, wie sie es in Italien gesehen haben mogken. Aberder Ursprung der eigentlichen deutschen Jünste rührt docherst aus den Zeiten der schwäbischen Kaiser her. ImXM. Jahrhunderte machte man jedoch auch schon denVersuch, sie wieder abzuschaffen, aber man mußteihn wieder aufgeben, nachdem er in Würzburg , Tos-