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Vierter Band.
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Zwölf Tafeln

genährt» die sie mit Geschicklichkeit sehr dünne schneiden,nachdem sie sie an der Luft getrocknet haben. Die Es,kimaux, die Samojeden, die Wilden von Amerika undAfrika , bedienen sich zu gleichem Gebrauch der Sehnender Thiere. Dergleichen müssen die Völker des Alter-thums ebenfalls gebraucht haben. Was die Instru-mente zum Nähen der Kleider anbetrifft, so vertratenspitzige Knochen, Gräten und Dornen anfangs die Stelleder Ahlen , Nähe, und Stecknadeln. Die alten Ein-wohner von Peru , die man in vieler Hinsicht für einaufgeklärtes, und in guter Verfassung stehendes Volk,betrachten kann, kannten weder Nähenadeln-noch Steck,nadeln. Sie bedienten sich langer Dornen, ihre Klei,der zu nähen und anzuheften. Mehrere Völker mögendies noch bis jetzt thun. Goguet. I. isz s. Nadeln.

Zwölf Tafeln. Zm Jahre zv2 ernannte man zu Rom is Männer, welche ein allgemeines Gesetzbuch zusam»mentragen sollten, (ckecsmviri leZikus scribenclis.) Un-ter dem Beistände des, aus Ephesus vertriebenen Her-wodorus brachten sie ihren Verrath bald in Ordnung,und es wurden wirklich zehrn Tafeln, solcher von ihnenabgefaßten Gesetze vom Volke gebilligt. Weil man abersolche noch für unzulänglich hielt» so wurde das Amtdieser Männer noch auf r Jahr verlängert und noch 2Tafeln hinzugefügt. Die auf solche Art zusammenge»tragenen Gesetze wurden unter dem Namen der Gesetzeder zwölf Tafeln, einmülhig vom Volke gebilligt.Diese zwölf Tafeln sind als die erste Quelle des römi-schen Staats-, und Privatrechts anzusehen. Das Origi-nal derselben verbrannte im Jahre zü8, jedoch wurdensie bald wieder hergestellt, sind aber deruohnerachtek nachJustinians Zeiten verloren gegangen. Mehrere Ge-lehrte neuerer Zeiten sind bemühet gewesen, die Ueber-Lleibsel derselben, aus den römischen Gesetzen und clas-sischen -Schriftstellern zusammen zu suchen, und, so vielmöglich in Ordnung zu bringen. v. Selch owGrsch. d. in Teutschl. gelt. Rechte, tz. 18. ff.

Iymosimeter, GährungSmcsser. Ein solches Werk-zeug zum Gebrauch für Destillier, hat der Bürger Eos-signy zu Paris erfunden. Mag. all. n. Erf. V. 189.Ende des vierten und letzten Theils.