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wahlberechtigten Bürger herausgefunden und diejenigen Persön-lichkeiten bezeichnet werden, welche die Kreiswahlversammlungenzu leiten hatten; die Wahlen fanden am 6. April statt.
Inzwischen gab die Kommission dem neuen Staate einStandeswappen. Am 20. April erschien daher das folgendeDekret:
Die Regierungskommission,
kraft habender Gewalt und auf Einladung des Bürger-Land-ammanns der Schweiz , Farbe und Siegel für den Kanton zubestimmen und anzunehmen; in Betrachtung der Notwendigkeiteines Unterscheidungszeichens von den übrigen Kantonen
beschließt:
1. Die Farben des Kantons sind schwarz und hellblau gerad.
2. Das Wappen besteht aus einem der Länge nach geteiltenSchild: im rechten schwarzen Feld ein weißer Fluß; imlinken blauen Feld drey Weiße Sterne, oben und unten desSchildes Abschnitte, in deren ersterm die Worte: „VerbündeteSchweiz", in lezterm „Kanton Argau" schwarz aus Goldgeschrieben stehen.
8. Das Kantons-Siegel wird dieses beschriebene Wappen enthalten,-l. Die Regierungs-Kanzley, das Appellations-Tribunal und dieGerichte sollen in ihren Siegeln das nämliche Wappen führen,mit Weglassung der oben und unten angebrachten Inschriften,au deren Statt oben „Kanton Argau" und unten die Be-nennung der Behörde, welcher es gehört, stehen soll.
5. Über die Siegel mehrerer und anderer Behörden als die so-eben benannten, wird der zukünftige kleine Rath die zweck-mäßigen Verfügungen treffen.
6. Diese Farben des Kantons sollen auf allen demselben zuge-hörigen Gebäuden und da, wo es bis jetzt üblich war, dieStaatsfarbe zu bezeichnen, angebracht werden.
7. Dieser Beschluß soll gedruckt, öffentlich verlesen und gewohnterOrten angeschlagen werden.