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Ullter dem neuen Bunde.
im Sommer des Jahres 1824 die schweizerischen Schützenihr erstes eidgenössisches Freischießen in Aar au ab-hielten, da lag es wie drückende Gewitterluft aus den Gemütern.Die politischen Zustände waren unerträglich geworden, die Sehn-sucht nach freiem Leben erfüllte die Herzen, aber schon ver-kündete manch prophetisches Wort den nahen Anbruch einerschönern Zeit. Wer im Aargau oder im weiten Schweizerlandejedoch hätte geahnt, welch gewaltiges Wetter über unser Vater-land hereinbrechen, welch heftiger Sturm es in seinen Grund-festen erschüttern würde!
Nun war der Sturm vorüber, der Himmel begann sich zuklären, der Friede kehrte zurück. Und wiederum — es war nach25 Jahren — zögen die Schützen aus allen Gauen der Schweiz zum eidgenössischen Freischießen nach Aar au, das vom 1. bis8. Juli 1849 währte. Es war kein Siegesfest, es sollte ein Ver-sohnungssest sein; das war der Grundgedanke, der aus denvielen Tischreden Herausklang und die Zuhörer zwang, denBlick von den dunkeln Tagen der Vergangenheit weg und denschönen Aufgaben der Zukunft zuzuwenden. —
Der Aargau war bei der Abstimmung über die neue Bundes-verfassung in den vordern Reihen der Annehmenden gestanden.Durch sein Votum hatte er gezeigt, daß er eine geeinte, starkeSchweiz haben wolle, und dieser Meinung ist er auch seithertreu geblieben. —
Nun galt es, das Grundgesetz des Kantons zu revidieren;denn die Verfassung von 1841 verlangte eine Revision inner-halb der nächsten zehn Jahre, und ihre Bestimmungen warenzudem mit den Forderungen der neuen Bundesverfassung inEinklang zu bringen. Allein das Revisionsgeschäft war äußerstmühsam; es war die Nachwirkung des großen Streits der