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Historische Festschrift für die Centenar-Feier des Kantons Aargau 1903, verfasst im Auftrage der Centenarfeierkommission : die Geschichte des Aargaus, dem aargauischen Volke erzählt / von Ernst Zschokke
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mitmachen zu wollen. Nur ein Zürcher Bataillon und eineWaadtländer Schützenkompagnie folgten dem Brigadekomman-danten nach. Die übrigen Truppenteile, darunter das erste aar-gauische Jägerbataillon Siegfried und die aarg. ArtilleriedivisionHaller, blieben zurück und wollten sich auf den Heimmarfch be-geben. Allein die entschlossene Haltung des Kommandanten derrückwärts liegenden Reserve, der ihnen den Weg versperrte, dieAnkunft von Mitgliedern der Regierungen der beteiligten Kantone(aus dem Aargau des Regierungsrats Johann Herzog von Ef-fingen) konnten das betrübende Schauspiel einer allgemeinenFahnenflucht verhindern; der größere Teil der Soldaten wurdezur Pflicht zurückgeführt und marschierte dem Brigadier nach.Die Tagsatzung jedoch löste die Brigade auf und unterwarf dieRädelsführer einem Kriegsgericht, das strenge Strafen fällte.Die Armee aber berief man aus der Franche-Comte zurück undentließ sie teilweise. Der Rest wurde beordert, zusammen mitösterreichischen Truppen die noch immer bewehrte Festung-ningen zu erobern und somit die Schweiz und besonders dieStadt Basel endlich von dieser höchst lästigenZwingburg" zubefreien. Es beteiligten sich dabei die Aargauerbataillone Suterund von Hallwyl mit je 500 Mann und 60 Mann von derArtilleriedivision Häusermann. Am Abend des 17. Augustwurden die Trancheen eröffnet, am 26. kapitulierte die Festungund wurde sogleich geschleift. Unsere Truppen hat die Be-lagerung nur einige Verwundete gekostet.

Noch vor diesem letzten Akte des großen Krieges war am -7. August 1815 im Großmünster zu Zürich endlich die aus denVerhandlungen der langen Tagsatzung und des Wiener Kongresseshervorgegangene neue Verfassung unter großem Gepränge be-schworen worden. Den NamenVerfassung" verdient dieserzwischen den nunmehr 22 Kantonen der Schweiz geschlosseneBundesvertrag nicht; denn seine fünfzehn Artikel regeln nurdas Verhältnis der im wesentlichen selbständigen Kantone untersich. Eine Bundesarmee von 32,000 Mann, ein Kriegsschatz von