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Historische Festschrift für die Centenar-Feier des Kantons Aargau 1903, verfasst im Auftrage der Centenarfeierkommission : die Geschichte des Aargaus, dem aargauischen Volke erzählt / von Ernst Zschokke
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Generalvikar, Jgnaz Heinrich von Wessenberg . Sie setzten sichdadurch natürlich in schroffen Gegensatz zum Papsttum, wasfür die Schweiz von ganz bedeutenden Folgen wurde.

Auch der Aargau wurde in starke Mitleidenschaft gezogen,insofern ein großer Teil seiner Katholiken mit andern schwei-zerischen Gebieten zum Bistum Konstanz gehörte. Die Aareschied diesen Teil vom Bistum Basel . Die Josephinischen An-schauungen, wie sie noch aus der österreichischen Zeit im Frick-tal Geltung hatten, waren allmählich im ganzen Bistum Kon­ stanz eingedrungen, und die Regierungen hatten nichts dagegeneinzuwenden, sondern befanden sich Wohl dabei. Wenn dieKirche, wie anderwärts, so auch in der Schweiz ihren frühernEinfluß wieder zurückgewinnen wollte, so mußte sie WessenbergsEinfluß beseitigen, der seine Ansichten in verschiedenen, derKirche nicht zusagenden Neuerungen bekundet hatte. Wessenberghatte, neben anderen Neuerungen in seinem Bistums, im KantouAargau einige katholische Feiertage abgeschafft, eine Staatsprüfungfür katholische Theologen eingeführt, das Zurzacher Kollegiatstistin eine Altersversorgungsanstalt für katholische Geistliche umge-wandelt u. a. m., alles Maßregeln, welche die römische Kurienicht billigte. Daher trennte der päpstliche Nuntius in Luzern ,Testaferrata, die schweizerischen Teile des Bistums Konstanz von diesem ab und setzte provisorisch darüber als apostolischenVikar den Propst von Beromünster , Göldlin von Tiefenau, derdirekt seinen Weisungen unterstand. Einige der beteiligtenKantone stimmten der Neuerung sofort bei, weil ihnen die Er-richtung eines national-schweizerischen Bistums oder Erzbistumsin Aussicht gestellt war. Der Aargau verweigerte dagegen seine Zu-stimmung, hauptsächlich, weil er nicht um seine Meinung darüberbefragt worden war, so sehr er anderseits hätte wünschen mögen,daß sein Gebiet nur einer Diözese angehöre. Schließlich abertrat auch er 1815 dem Provisorium bei,mit bestimmter Er-wartung baldiger Anbahnung zu definitiven Maßregeln". Alleindie Erwartung fand sich getäuscht: Testaferrata eilte nicht, dasProvisorium aufzuheben, und die Zerfahrenheit der eidgenössischen