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an der schroffen Entwicklung der Dinge trug ? Der Bundes-vertrag, der die Schwäche der Eidgenossenschaft predigte unddie Eifersucht der Kantone aus ihre Selbständigkeit wach er-hielt ?
Nachdem die Tagsatzung schon im Sommer des Jahres 1847sich die Aufgabe einer Revision des Bundesvertrages gestellthatte, ging man nun, nach Erledigung der innern Wirren, umso energischer aus Werk, als die Garantiemächte des WienerVertrages Miene machten, eine Änderung des Grundgesetzesnicht zu dulden.
Allein die bald ausbrechende Februarrevolution, der die ge-waltigsten Erschütterungen durch ganz Europa folgten, ver-hinderte die Mächte, sich mit der kleinen Schweiz zu befassen,wo man in aller Stille emsig dem Ziele entgegenrückte.
Die am 16. August 1847 von der Tagsatzung beschlosseneKommission trat am 17. Februar 1848 in Bern zusammen.Der Aargau hatte seinen Landammann Friedrich Freh-Herosödazu abgeordnet. Am 8. April war die Kommission mit ihrerArbeit zu Ende und der Entwurf ging zur Vvrberatung an dieKantone.
Am 16. Mai versammelte sich die Tagsatzung zur end-gültigen Verhandlung und Ende Juni war man so weit, dieneue Verfassung den Kantonen zur Abstimmung vorzulegen.
Der aargauische Große Rat stimmte ihr am 31. Juli bei-nahe einstimmig bei, das aargauische Volk erklärte sich in derAbstimmung vom 20. August mit 20,699 gegen 8744 Stimmenfür die Annahme.
15'/-> Kantone hatten angenommen, nur 6^ verworfen.
Am 12. September erklärte die Tagsatzung den Bundesver-trag von 1815 für erloschen und ersetzt durch die neue Bundes-verfassung von 1848.