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Historische Festschrift für die Centenar-Feier des Kantons Aargau 1903, verfasst im Auftrage der Centenarfeierkommission : die Geschichte des Aargaus, dem aargauischen Volke erzählt / von Ernst Zschokke
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So ebnete er einer neuen, vom Bundesrat Welti entworfenen,zeitgemäßen Militärorganisation den Pfad und half damit dieneue Bundesverfassung in die Wege leiten. Auch jetzt nochstand er als Waffenchef der schweizerischen Artillerie bis zuseinem Tode vor, vorbildlich in den Tugenden eines schweize-rischen Soldaten: Schlichtheit und Pflichttreue.

Um die gleiche Zeit, da der deutsch -französische Krieg los-brach, entbrannte ein allgemeiner heftiger Streit auf kirchlichemGebiete, den man mit dem Namen Kulturkampf zu benennenpflegt. Im Juli des Jahres 1870 verkündete das vatikanischeKonzil die Lehre von der päpstlichen Jnfallibilität. Auch derBischof von Basel, Eugen Lachat, hatte sich nach Rom begebenund stand nun zu dem neuen Glaubenssätze. Um dieser Haltungwillen erwuchsen ihm Gegner unter den Regierungen derDiözesanstände wie in einzelnen Teilen der katholischen Be-völkerung. Die Regierungen der Bistumskantone Bern, Solo-thurn, Baselland , Aargau und Thurgau untersagten ihm aufeiner Konferenz 1872 die Publikation des Dogmas und nahmendiejenigen Geistlichen in Schutz, welche sich der Anerkennungder Jnfallibilität widersetzten. Als aber Bischof Eugen Lachatdie Beschlüsse der genannten Kantone zu befolgen energischablehnte, erklärten sie ihn seines Amtes entsetzt, und der GroßeRat beauftragte die aargauische Regierung, den Austritt desKantons Aargau aus dem Diözesanverband von staates-wegen zu erklären, welcher Entschluß schon 1871 grundsätzlichgefaßt worden war und nun ins Werk trat, als Bundesratund Bundesversammlung sich in der ganzen Streitfrage aufdie Seite der fünf Kantone gestellt hatten (März 1874).

Eine Reihe von Gesuchen aus der katholischen Bevölkerungveranlaßten alsdann die Regierung, mit den andern aus demBistumsverbande ausgetretenen Kantonen eine Regelung derkatholisch-kirchlichen Angelegenheiten zu suchen; doch geschahdies ohne Erfolg. Nachdem auch noch durch ein Gesetz(18.Mai 1879)die Kirchenräte als aufgehoben erklärt wurden, blieb die katho-