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Das Resultat ermutigte die Revisionsfreunde zu erneutem Vor-gehen. Man bildete Volksvereine und hielt Volksversammlungen ab.Eine der imposantesten war die zu Solothurn am 15. Juni 1873,an der sich gegen 30,000 Schweizer zusammenfanden, darunter4—5000 Aargauer unter Augustin Kellers Führung. Stärkungder Bundesgewalt, Erweiterung der Volksrechte, das waren dieForderungen des Volkstages. Ein zweiter Entwurf wurde am
19. April 1874 mit überwiegender Mehrheit angenommen; imAargau stimmten 27,196 mit Ja, 14,558 mit Nein, und derGroße Rat hatte festgestellt, daß der Entscheid des Volkes auchzugleich die Standesstimme aussprechen solle.
Ein Antrag im Großen Rate, unsere Verfassung dem neuenGrundgesetz des Bundes durch eine Totalrevision anzupassen,wurde verworfen, und so begnügte man sich, die nicht überein-stimmenden Teile zu revidieren. In der Volksabstimmung vom
20. Februar 1878 wurde jedoch die Partialrevision nur zumTeile gutgeheißen.
Indessen machte sich doch anfangs der Achtziger Jahre dasGefühl immer deutlicher geltend, daß das Gewand unserer1852 mit Müh und Not geschaffenen und seither wiederholtausgebesserten Staatsverfassung viel zu eng geworden sei, daßsie von Grund auf erneuert und mit den fortgeschrittenen An-forderungen einer neuen Zeit in Einklang gebracht werdenmüsse. Und zwar ging die Anregung aus dem Volke hervor.
Eine Petition, gestellt von 6163 Stimmberechtigten, ver-langte im Jahre 1883 vom Großen Rate die Totalrevision, unddas Volk stimmte am 9. Dezember mit der allerdings ganzkleinen Mehrheit von 16,888 gegen 16,614 Stimmen dem Be-gehren zu. Man berief einen Verfassungsrat ein, der seineArbeit am 23. April 1885 vollendete. Das Volk erteilte derneuen Verfassung am 7. Juni 1885 mit 20,038 gegen 13,766Stimmen seine Billigung. Es ist dies die Verfassung, unterwelcher der Kanton Aargau heute noch steht.
Unser gegenwärtiges Grundgesetz zeichnet sich vor seinenVorgängern durch eine klare Scheidung der Materien aus. Von