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Vorstehende Munizipalgemeinderechnung wurde heute vor ver-sammelter Gemeinde verlesen und genehmigt.
Neudorf, den 2. März 1921.
Für den Präsidenten, Die Stimmenzähler:
Der Stellvertreter: Johs. Widmer.
H. Grob, Ortsvorsteher. Karl Schneider.
Der Sekretär:
K. Ilitz, Gemeinderatsschreiber.
Der Bezirksrat Eichgau
erteilt vorstehender Munizipalgemeinderechnung die Genehmigung.
Eichgau, den 16. April 1921.
Der Präsident: Der Aktuar:
Förster. Knecht.
Zur Bürgergemeinde
gehören nur diejenigen Einwohner, welche in der betref-fenden Gemeinde heimatberechtigt sind, dort das Bürger-recht genießen. Sie hat über die Erteilung des Bürger-rechts an Niedergelassene zu entscheiden und allfälligesBürgergut zu verwalten. Manche Gemeinden besitzen einbedeutendes Vermögen an Waldung oder Torfmoor undkönnen den Bürgern alljährlich einen mehr oder wenigergroßen ,Bürgernutzen “ abgehen.
Die Schulgemeinde
befaßt sich natürlich mit den Angelegenheiten der Schule.Sie wählt die Lehrer, die Schulvorsteherschaft und denSchulpfleger. Sie setzt die Lehrerbesoldung fest undbeschließt über Reparatur oder Neubau des Schulhausesund die Errichtung neuer Lehrstellen. Die Schulgemeindebesitzt einen Schulfonds , 1 dessen Zinsertrag für die jähr-lichen Ausgaben verwendet wird. Der Schulpfleger ver-waltet den Fonds und besorgt Einnahmen und Ausgabender Schulgemeinde.
Uber alle Gemeindeverhandlungen wird ein schrift-licher Bericht abgefaßt, Protokoll genannt. Wir lassenhier ein solches folgen.
1 Fonds = Kapital, Geldvorrat.