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Verfassungskunde für die Fortbildungsschule / im Auftrage des Thurgauischen Erziehungsdepartements bearbeitet von U. Tobler
(Schulinspektor)
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departement die nötigen Schritte zur Erlangung eines Staats-und Bundesbeitrages zu tun.

8. Schluß der Yerhandlungen.

Die Richtigkeit des Protokolls bezeugen:

Der Präsident: Die Stimmenzähler:

Albert Kern. Jak. Münz.

Der Aktuar: Fritz Braun.

H. Blum.

Die Kirchgemeinde

wählt den Pfarrer, die Mitglieder der Kirchenvorsteher-schaft, den Kirchenfondspfleger, den Armenpfleger unddie Abgeordneten in die Synode. Sie beschließt überReparaturen an Kirche und Pfarrhaus und genehmigtdie Jahresrechnungen. Der Kirchenvorsteherschaft istauch das Armenwesen übertragen.

Aus den Verhandlungen der evang. Kirclien-vorstelierschaf't Waldheim .

1. In Hochdorf ist ein Bürger hiesiger Gemeinde, Vatervon fünf unmündigen Kindern, gestorben. Die Familie ist inbitterer Not, da der Mann schon längere Zeit arbeitsunfähigwar und kein Vermögen vorhanden ist. Es wird beschlossen,aus der Armenkasse den Mietzins zu bezahlen und der Familievorläufig eine wöchentliche Unterstützung von 8 Franken zuverabreichen.

2. Im Oberhof wohnt ein altes Ehepaar; der Mann zählt 83,die Frau 78 Jahre. Die Leute sind nicht mehr imstande,sich ihren Unterhalt zu verdienen, und die Kinder, welcheauswärts wohnen, kümmern sich nicht um sie. Das Pfarramtwird beauftragt, die Kinder ernstlich zu ermahnen, ihrePflichten gegenüber den Eltern gewissenhaft zu erfüllen.

3. Ein liederlicher, arbeitsscheuer Bursche ist zum dritten-mal durch die Polizei in die Heimat spediert worden. Es wirdan den Regierungsrat das Gesuch gestellt, ihn für ein halbesJahr in der Zwangsarbeitsanstalt Kalchrain unterzubringen.

Tobler, Verfassungskunde.

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