30
b. Fälle, in denen der Friedensrichter eine Einigung erzielte.
1. Maurer Scherrer hat sich am 'Wirtstische gegenüberSchneider Fatzer ehrverletzende Äußerungen erlaubt. DieKlage wird nicht bestritten; Scherrer gibt dem Kläger volleSatisfaktion 1 und bezahlt als Sühne für begangenes Unrechtin die Schulreisekasse 15 Fr., sowie die amtlichen Kosten imBetrage von 5 Fr.
2. Der Viehhändler Frank fordert an dem Bauer Dünnerfür eine Kuh 1850 Fr. nebst Zins ä 5 % vom 1. Mai an.Der Beklagte verlangt Reduktion 2 auf 1600 Fr., da die Kuhstatt der vom Verkäufer angegebenen 15 Liter täglich nur12 Liter Milch gebe. Es erfolgte eine Verständigung, indemDünner eine Forderung von 1725 Fr. anerkennt. Die Tages-entschädigungen sind wettgeschlagen, und die amtlichenKosten werden zu gleichen Teilen getragen.
c. Fälle, welche an das Gericht geleitet werden.
1. Der Dienstknecht Hauser fordert an dem Landwirt Bader 35 Fr. Lohn. Der Beklagte erklärt, nur 20 Fr. schuldig zusein, weil der Kläger ohne Kündigung aus dem Dienst ge-laufen sei. Da keine Einigung erzielt werden kann, gelangtder Fall vor den Gerichtspräsidenten, welcher als Einzelrichterentscheidet. Die Vorstandskosten muß der Kläger bezahlen.
2. Landwirt Meßmer behauptet, Metzger Staheli habe ihndurch unwahre Aussagen an der Ehre verletzt. Der Beklagtebestreitet dies. Der Fall wird zur Beurteilung an die Gerichts-kommission gewiesen. Der Kläger trägt die Vorstandskosten.
3. Der Kaufmann Schönholzer macht gegenüber demHändler Ruf eine Forderung von 524 Fr. 80 Rp. für gelieferteWare geltend. Der Beklagte anerkennt nur 380 Fr., da dieWare teilweise verdorben angelangt und zudem 14 Tage zuspät geliefert worden sei. Die Parteien können sich nichtverständigen. Die Angelegenheit kommt vor Bezirksgericht.
4. Lokalprozeß wegen Fahrberechtigung. Landwirt Haagverlangt Öffnung des ungehinderten Fahrrechts über den Hof-raum des Nachbars Meier zu seinem angrenzenden Grundstück
1 Genugtuung. 2 Herabsetzung.