H. Angst — Gründungs-Geschichte.
«Haupterbin ist die schweizerische Eidgenossenschaft zum bestimmten Zwecke der Er-bauung, resp. Vermehrung eines schweizerischen Nationalmuseums für künstlerische und kunst-gewerbliche Gegenstände früherer Zeiten.»
Es wurde aufgestellt am 6. Juni 1884, acht Monate, nachdem Merian seine Alter-tümer von der Zürcher Ausstellung zurückerhalten hatte. Letztere besuchte er wieder-holt und nahm auch an dem Bankett Teil, welches den Ausstellern in Gruppe 38von dem Komite gegeben und an welchem der Gedanke einer Fortsetzung der populärenAusstellung in der Form eines Zentralmuseums von mehreren Rednern ausgesprochenwurde. Man darf wohl annehmen, dass die Landesausstellung in Zürich den Anstoss zudem Merian’schen Vermächtnis gegeben hat, welches merkwürdiger Weise gerade zurrichtigen Stunde in Kraft trat. Der « Merianfonds » leistete später dem Landesmuseumin den ersten und schwierigsten Jahren seines Bestehens unschätzbare Dienste.
Dem Bundesrate musste es nun klar werden, dass bei der herrschenden Stimmungin den wichtigsten Städten und angesichts ihres eifrigen Wettbewerbes die Errichtungeines Zentralmuseums in den Bereich der praktischen Politik getreten war. Das Departe-ment des Innern beauftragte deshalb unterm 5. Juni die Altertümer-Kommission, einProgramm für ein schweizerisches Nationalmuseum auszuarbeiten, welches die Kommis-sion am 12. September 1888 einreichte. Es hatte dies die Meinung, dass dieses Pro-gramm den konkurrirenden Städten mitgeteilt werden solle, um ihnen als Basis für diedefinitive Gestaltung der einzureichenden Baupläne zu dienen. Als Zweck des Museumswurde in dem Programm bezeichnet « ein möglichst vollständiges Bild von der Kultur-und Kunst-Entwicklung auf den Gebieten der heutigen Schweiz bis zum Ende des18. Jahrhunderts» zu geben. Bezüglich des Inhaltes waren folgende Normen aufgestellt:
« Das Landesmuseum soll in Original und Nachbildung die Denkmäler folgenderKultur- und Kunstepochen vereinigen: I. Vorgeschichtliches, Helvetisch-Gallisches, Etruskisch-Römisches, Allemannisch-Burgundisches, 500 m 2 . II. Mittelalter und Renaissance bis Endedes 18. Jahrhunderts: Bauteile und Skulpturen, kirchliche Kunst, Schatzkammer (Goldschmiede-arbeiten), Hausrat, Holzschnitzereien und Möbel, Textilkunst, Glasmalerei, Keramik, Metall-arbeiten, Waffen, Musikinstrumente, Büchereinbände, Buchdruck und graphische Künste, 1900 m 2 .III. Erinnerungen aus der Geschichte der Schweiz , beziehungsweise der Kantone: Kostüme undUniformen, Rechts- und Staatsaltertümer, Folter- und Strafinstrumente, Masse und Gewichte,Zunftaltertümer, Münzen, Medaillen, Stempel und Siegel. Historische Gemälde, Stiche, Porträts,Kostümbilder und Autographen, Baumodelle, Raritäten, 700 m 2 . IV. Bibliothek, Handzeich-nungen und Arbeitsräume, 400 m 2 . V. Verwaltungsräume, 300 m 2 .
Es wurde also eine benutzbare Quadratfläche von mindestens 3800 m 2 verlangt,wovon nur 3000 m 2 für das Hauptgebäude und der Rest von 800 m 2 für Annexe undAufstellung von Monumenten im Freien ins Auge gefasst waren. Ferner wurde vor-geschrieben, dass bei der Anordnung der einzelnen Sammlungs-Abteilungen in ersterLinie auf die historische Uebersichtlichkeit Rücksicht genommen werde, und schliess-lich gewünscht, dass das Hauptgebäude von einem grösseren Areal begleitet oder um-geben sei, welches den nötigen Raum für die spätere Vergrösserung der Gebäulich-keiten biete. Die Kommission schlug dem Bundesrate zudem vor, den bis dahin allgemein
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