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Zur Geschichte des zürcherischen Wehrwesens im XVII. Jahrhundert : ein kulturgeschichtlicher Beitrag : quellenmässig dargestellt auf Grund von Originalkarten Hans Konrad Gygers / von G.J. Peter
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5 Musketiere,

25 Hellebardiere,

25 Harnisch und Spiess,

25 Harnisch und Spiess,

25 Harnisch und Spiess,

25 Harnisch und Spiess,

25 Harnisch und Spiess,

25 Hellebardiere,

25 Harnisch und Spiess,

25 Harnisch und Spiess,

25 Harnisch und Spiess,

25 Haggen,

25 Haggen,

25 Haggen,

25 Musketiere,

25 Musketiere,

30 Musketiere.

Wollte man statt der tiefen Schlachtordnung eine breitere her-steilen, so wurde die Marschkolonne so geordnet, dass ihre beidenHälften von vorn nach hinten (statt von der Fahne aus), genaudie gleiche Reihenfolge der drei Waffengattungen aufwiesen. 16 )Beim Aufmarschieren entstanden dann zwei gleiche Karree, die,neben einandergestellt, eine Breite von 50 und eine Tiefe von16 Mann ergaben. 17 ) Die breitere Schlachtordnung erhielt mehrund mehr den Vorzug, besonders zufolge der Ueberhandnahmeder Feuerwaffen.

Die rasche Zunahme der Feuerwaffen im zürcherischen Heereging parallel mit einer vermehrten Fürsorge des Rates: zurHebung des S c h i e s s w e s e n s. Als nämlich jene im Jahre 1584begonnene allgemeine Musterung ergab, dassan schützen dergröste mangel und feiler, 18 ) so erliess der Ratwie dann byden lieben Eidtsgenossen von Bern auch geschechen daserste Schützenmandat, eineOrdnung betreffend dasZielschiessen. 18 ) Darin wies er zunächst auf die immergrösser werdende Bedeutung der Handfeuerwaffen hin: auf die

16 ) Vgl. die Beil.Zugs- und Gefechtsordnungen Tab. I, Fig. 1 b.

17 ) Vgl. die Beil.Zugs- und Gefechtsordnungen Tab. I, Fig. 2 b.

16 ) Stadtbibi. Zürich M. M. G. 2. 1.Schützenmandat vom 15. De-zember 1585, 0riginalmanuskr.