IV.
Reorganisation der zürcherischen Armee infolge derQuartiereinteilung; Sieg der Feuerwaffe überSpiess und Helleharde.
Wie wir bereits bemerkt haben, 1 ) blieb im Jahre 1624 trotzder Territorialeinteilung des Kantons Zürich in zehn Militär-quartiere die Organisation der Feldarmee zunächst unverändert:die Neuordnung war vorläufig nur auf die Organisierung einessofortigen Widerstandes gegen unvermuteten feindlichen Ein- !
bruch berechnet; auch mochte es ein gewagtes Unternehmen sein, j
eine Aenderung in der Organisation der Infanterie durchführenzu wollen, während der grosse Krieg in Deutschland tobte.
Der Rat zog §s also vor, recht behutsam zu Werke zu gehenund suchte sich vorläufig, gemäss einem Vorschläge des Haller-schen Defensionals 2 ) im Notfall damit zu behelfen, „dass einpaar thusent im Kriegswesen gereglete fremde Man“ angeworbenwürden. Schon im März 1622 hatte er zu diesem Zwecke OberstSchavalitzki in Bestallung genommen, 3 ) der gegen Bezahlung eines |
jährlichen Wartgeldes von fl. 600 verpflichtet wurde, auf Be-gehren des Zürcher Rates auf Kosten der Stadt „Ein Regimentwolgeübten Kriegsvolkes zu Fusz zu liefern, auch etliche Com-pagnien zu Pferd“. 4 ) Man hoffte, dass Oberst Schavalitzki gleich- |
0 Vide pag. 34. j
2 ) Vide pag. 26.
3 ) St. A. Z. A. 29. 2. und „Projekt "Werdmüllers“ vom 3. Juni 1652:
„Alsz M. G. H. ryfflich betrachtet die nothwendigkeit, was zu beschir-mung ihrer Statt und Landtschafft mag dienen und under anderem aucherachtet gutt syn, man sich by der ietzigen Zyth lieblicher verfaszungengleichförmig zehalten und solliches desto komblicher inn das werk zesetzen,habend sy Hr. Oberst Schaffalitzki in bestallung angenommen.“
4 ) St. A. Z. Ratschläge 1601. 40. B. II. „Capitulation, so M. G. H.mit herrn Obristen Schaffalitzki getroffen im März anno 1622“ pag. 368,
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