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Auch bezüglich des Angriffs auf Mellingen und der Instruk-tion der Offiziere, die mit dem Angriffe betraut würden, wurdeder Ratschlag von 1623 durchaus bestätigt: nur sollten gleich-zeitig stärkere Kontingente, als man damals angeordnet, zumAngriff auf das Städtchen detachiert werden; der Anschlag sollte„nit mehreren denn zweien oficieren auf ieder syten geoffen-baret werden“. Für die zürcherischen Truppen soll ständig ge-nügend Brückenmaterial vorrätig gehalten werden, „damit wanvor der völckheren Ankunft ein Teil der brugg bereitz hinwegsynmöchte, mann selbige widerumb zu reparieren hette“. Von Lenz-burg her solle, falls der Anschlag misslänge, erst dann Artillerieherbeigeführt werden, „wenn genuegsambe völckher das feld zuhalten, vorhanden“. Die Zeit des Anschlags wäre durch einemit den Katholiken noch Einigung suchende Ehrengesandtschaftalsobald dann festzusetzen, wann sich die letzten Unterhand-lungen zerschlagen würden. Zürich habe sich noch in Friedens-zeiten genau zu erkundigen, „wie etwa Bremgarten und Baden,an welchen beiden orthen den Evangelischen sehr vil glegen,durch stratagemata und gechligen überfahl möchtind eingnommenwerden“.
In Brugg seien „etliche groszer Berner-schiff“ bereit zu haltenund im Falle der Not reussaufwärts zu führen, „an dasz in demratschlag de anno 1623 bedeute orth, daselbsten die brugg, soman esz nachmahlen durch ein inzwüschend ynnemmenden augen-schyn guet erachten wirt, geschlagen werden“. Auf alle Fällesollen sich Zürich und Bern „in gute postur setzen, by allenfürfallenheiten einen dapfern widerstand zu thuen und ein andernEidt- und Religionsgenossisch byzuspringen“.
Die Räte von Zürich und Bern ratifizierten diese Verabre-dungen, auch diejenigen bezüglich der Vorkehrungen für den
probierend, gwüsze hinweg suchend, damit man deren sich im fahl der notby tag und nacht sicherlich zu bedienen haben möge“. Einige Boten solleman auch durch Bremgarten, Mellingen und Baden gehen lassen, „fahlsselbige ohrt nit von dero widerpart impatroniert, mehr uszspähens halber alssonsten und sie mit gwüszen instruktionen versehen, wan selbige möchtendangehalten werden“. Beide Orte sollten sich auch mit einem Buchstaben-schlüssel versehen und solche gegenseitig austauschen, damit man sich derenim Fall der Not bedienen könne. Die Boten von Zürich sollen sich in Lenz-burg, Königsfelden oder Brugg anmelden, die von Bern aber in den nächst-gelegenen Dörfern des Zürichgebiets, an denen ständig berittene Boten zurWeiterbeförderung der Depeschen bereit sein sollen. Vor allem soll SchlossRegensberg immer Pferde und Boten bereit halten.