X!^. Die Revolutionen von —185>1.
Nil den Führern der Revolution blutige Rache. Weder in Deutschlandnoch in Italien war die Einigung zustande gekommen, so wenig als dienationale Selbständigkeit in den österreichisch-ungarischen Völkerschaften.Aber die Revolutionen verhalfen doch manchem Staat, z. B. Preußen,zu einer Konstitution. War auch in Deutschland und Italien die Einigungmißglückt, so hatte sie doch größere Volksschichten ergriffen und Klarheitgeschaffen.
3. Ablösung der LenduUusten. — rr> Durch dieschweren Kämpfe der 1848er Revolution errangen sich viele Völker Kon-stitutionen. So groß nun schon diese Errungenschaft ist, so hatte dieselbeauf dem wirtschaftlichen Gebiete eine noch viel größere Wirkung; sie gabnämlich den kräftigsten Anstoß zur Ablösung der Feudallasten, so daß sichdie 1848er Revolution durch ihre Bedeutung für Staat und Kultur würdigneben die größten weltgeschichtlichen Ereignisse reiht. — 1>) Die Ablösungder Feudallasten vollzog sich gewöhnlich in folgender Weise. Der Bauer,bisher leibeigen oder hörig, erhielt das von ihm bebaute Land ganz oderzum Teil zu eigen und wurde dadurch Eigentümer. Er war nun seineigener Herr, und der ganze Ertrag seiner Felder war sein. Der Lehens-herr durfte von ihm keine Frondienste — in Österreich zählten die Bauernnoch zu Anfang dieses Jahrhunderts jährlich 104—156 Frontage —mehr verlangen; auch mußte er auf die Jagd und Fischerei im Gebieteder freien Bauern, auf die gutsherrliche Gerichtsbarkeit, sowie auf vieleandere Rechte verzichten. — v) Dagegen hatte der Bauer seinen Lehens-herrn zu entschädigen. Damit dieser nicht zu Schaden komme, wurdeihm ein dem Wert der Naturalien entsprechender Ersatz in Geld zuerkannt.Die Ersatzberechnung, wie die Gesetzgebung über die Ablösung überhaupt,bot in der Regel die größten Schwierigkeiten dar- Gewöhnlich wurdeder 20- bis 25-fache mittlere Jahresertrag als Ablösungssumme bestimmt.Gesetzt, der Bauer N. habe bis dahin seinem Lehensherrn an Getreide,Obst, Wein, Hühnern, Honig rc. jährlich 400 Franken im Gesamtwertals Fronlasten entrichtet, so hatte er ihm nun ein solches Kapital aus-zuzahlen, dessen jährlicher Zins der genannten Summe gleichkam, mithin zu4 o g gerechnet, 10,000 Franken. — «I Besaß der Bauer etwas ererbtes,erheiratetes oder erspartes Vermögen, dann konnte er die Ablösungs-summe bezahlen und kam dann in den Besitz eines schuldenfreien Gutes.Doch in den meisten Fällen fehlte dem Bauer das nötige Geld; deshalbwurde seine Leistung in eine jährliche Rente umgewandelt. Obiger Bauerhatte demnach jährlich 400 Franken zu zinsen. In diesem Fall war derVorteil für den Bauer nicht groß, mußte er ja auch in den Mißjahrendie gleiche Summe bezahlen; immerhin war er frei. — 6> Sollte derBauer nicht zum geplagten Schuldenbäuerlein Herabsinken, das unter denSchulden schwerer zu leiden hatte, als unter der frühern Unfreiheit, somußte der Staat ihm unter die Arme greifen. Gewöhnlich geschah diesdurch Errichtung einer Ablösungsbank, die dem Bauer nicht bloß