rung des Wassers unter der Straße voneiner Seite zur andern, nach der Wich-tigkeit der Straße von Stein oder Holz.
6. ) Mulden, welche das Wasser von einer
Seite der Straße auf die andere auf derOberfläche abführen. Dergleichen Muldenwerden nur von Noth geboten angelegt und ge-pflastert, außerdem vermieden.
7 . ) Böschungsmauern. Diese kommen bei erhöhten
Kunststraßen vor, wenn dem Damm keine hin-länglich breite Böchung gegeben werden kann;oder ste kommen auch, wo eine Straße auf einerSeite in einen Berg eingeschnitten werden muß,vor, um an dieser Seite das Erdreich oder Stein-gerölle zusammen zu halten, damit es nicht beiRegengüssen herabfalle und die Straße verengeund verunreinige. Ihre Construktion kommt wei-ter unten vor.
8. ) Schutzmauern. Wenn eine Straße längs
eines Abhanges hin zieht und hier einerBöschungsmauer bedarf, so wird dieseBöschungsmauer noch mit einer Schutz-mauer von 3 bis 3x Fuß erhöht, und die-se Erhöhung heißt Schutzmauer. Sie sindaber nur in solchen Gegenden ausführbar, woSteine wohlfeil sind. Diese ersetzen jedoch nurnothdürftig
9 . ) die Schutzgeländer. Diese Geländer beste-
hen aus starken eingegrabenen Säulen4 Fuß hoch außer dem Boden, mit einemKronholze oder Holme verbunden. Dazukommen noch
io.) Rebenanstalten. Diese dienen hauptsächlichzur Verschönerung der Straßen, zur Bequemlich-keit der Reisenden.