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Geschichte der Englischen Revolution bis zum Tode Karls des Ersten : mit dem Portrait Karl's I / von Franz Guizot
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Einleitung.

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schüft, massenhaft Verbannung und selbst der Tod. Die durch das pres-byterianischeParlament gestürzte und auseinander getriebene protestantischeEpiskopalkirche sah unter dem republikanischen Parlamente ihr Loos nochschlimmer werden. Die Sektirer hatten ihre Rache und ihr Mißtrauenan ihr zu befriedigen. Man ging so weit selbst im Innern der Familiendie Gegenwart ihrer Priester und den Gebrauch ihrer Liturgie und Ge-bete zu untersagen. Was die Freidenker betrifft, die zu jener Zeit weni-ger selten waren als man gemeiniglich glaubt, so wurde Derjenige, wel-cher aus Unvorsichtigkeit oder Abneigung gegen jede Heuchelei, seineGedanken offen aussprach, verfolgt, eingekerkert, vom Parlamente aus-geschlossen, selbst der geringsten Aemter beraubt. Die Presbyterianer er-freuten sich als Feinde der Episkopalen einer gewissen Duldung. dieaber beschränkt, stets unsicher und oft von dem Argwohn oder der Ge-waltthätigkeit der Sektirer gestört war, denen ihre kirchliche Organisationund ihre monarchischen Ansichten gleich sehr mißfielen. Umsonst suchtenin dem republikanischen Parlamente einige Männer von edlem Geistediese Strenge zu mäßigen. Sie erkannten und fügten sich bald selbst inihre Ohnmacht. Die Glaubensfreiheit war unter der Republik nur fürdie siegenden republikanischen Sekten vorhanden, die ihre Verbindungzu einer gleichen stets mit Gefahr bedrohten politischen Sache zum Ver-gessen oder zur Duldung ihrer Meinungsverschiedenheiten in Glaubens-sachen bewog.

Um eine so ausgedehnte und harte politische Tyrannei zu vertheidi-gen und ausrecht zu erhalten, war die richterliche Tyrannei unerläßlich.Sie wurde von dem republikanischen Parlamente ohne Bedenklichkeitausgeübt. Der Prozeß des Königs, jene monströse Verletzung allerGrundsätze und Formen des Rechts wurde zum Muster der politischen Pro-ceduren. Gegen die Empörungen der gleichmacherischen Soldaten war dasKriegsrecht hinreichend; sobald aber eine royalistische Verschwörung oderInsurrektion ausbrach, wurde sofort ein Obergerichtshos errichtet, zudem das Parlament selbst die Mitglieder ernannte, eine wahre Spccial-Kommission, die, was sie selbst betraf, außerhalb der Regeln und, wasdie Angeklagten anlangte, der Bürgschaften des Gesetzes stand. Wennman fürchtete, daß die Kenntniß der Verhandlungen desselben den Zornoder das Mitleid des Landes erregen würde, so wurde deren Veröffent-lichung unbedingt verboten. Man bediente sich dieser Gerichtshöfe nichtnur gegen die Männer von Bedeutung, die ihrer Kompetenz unterworfenwurden, sondern auch gegen die unbekannte Menge, die man nicht vor siehätte ziehen können. Ehe die Republik verkündet wurde, hatten die Themse-schiffer verlangt, daß man mit dem König Frieden schließen möge. Nachseiner Hinrichtung sendete das Parlament die Bittschriften mit ihren Namen