27 6 VII. Abschnitt.
den Flügeln werde so hoch gelegt, dafs die Höhe der Breite der Flügelgleich kommt.“
„Das Archiv — Tablinum — erhalte, wenn die Breite des Atriums20 Fufs beträgt, nach dem Abzüge eines Drittels der besagten Breite denübrigen Raum. Bei der Breite des Atriums von go — 40 Fufs wird demArchiv die Hälfte davon zugetheilt. Bei 40 — 60 Fufs aber theilt man dieBreite in fünf Theile, und zwei davon werden zu dem Archiv genommen.Denn die kleinern und die gröfsern Atrien können nicht dieselben Verhält-nisse haben; weil, wenn wir bei den gröfsern die Verhältnisse der kleinernin Anwendung bringen, weder das Archiv, noch die Flügel zweckmäfsigeEinrichtung erhalten. Wollen wir dagegen bei den kleinern Atrien von denVerhältnissen der gröfsern Gebrauch machen; so werden genannte Räumeweit und übergrofs erscheinen. Daher habe ich überhaupt die Gröfsenver-hältnisse dem Gebrauch und dem guten Ansehen gemäfs festsetzen zu müs-sen geglaubt.“
„Die Höhe des Archivs bis zum Sturze betrage die Breite mitdem Zusatze eines Achtels derselben; bis zur Decke nehme man ein Drit-tel der Breite zur Höhe hinzu. Die Durchgänge — Fauces — wer-den in kleinern Atrien nach der Breite des Archivs mit Wegnahme einesDrittels, in den gröfsern mit Abzug der Hälfte, bestimmt. Die Höhe derAhnenbilder mit ihren Zierden sind so hoch zu stellen, als die Flügel breitsind. Die Breite der Thüren verhalte sich nach ihrer Höhe, seyen sie Do-risch, seyen sie Ionisch, den Vorschriften gemäfs, welche im vierten Buchegegeben sind. Das Einfallslicht oben in Mitte der Dachung betrage nichtweniger als ein Viertel, und nicht mehr als ein Drittel von der Breite desAtriums, und in der Länge richte man dasselbe nach ähnlichen Verhält-nissen ein. “
„Die Säulengänge — Peristylia ■— aber seyen in der Quere ein Drit-tel länger, als einwärts; die Säulen so hoch als die Gänge breit sind, dieWeite zwischen den Säulen betrage nicht weniger, als drei und nicht mehr,als vier Säulendicken. Bedient man sich dabei der Dorischen Bauart, sorichte man sich in Hinsicht des Maafses, und der Anordnung der Trigly-phen nach den Vorschriften, wie sie im vierten Buche gegeben sind.“
So lauten die Vorschriften Vitruvs in Hinsicht der genannten Theile.
§. 8* Da der Text des Vorstehenden in mancher Beziehung dunkelist; so begleiten wir ihn mit folgenden Erörterungen.