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Dritter Band.
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Die Wohngebäude. 27 5

sehnlichem Bürgers umgeben, der etwa das Geschäft eines Wechslers, oderStaatseinnehmers betrieb. Man vergleiche hiemit die Beschreibung der Figuren.

§. 7. Unmittelbar nach der Beschreibung der fünf Arten von Ca-vaedien oder Höfen, welche nach herkömmlicher Art gleichsam den Mit-telpunkt von jeder Hauseinrichtung bildeten, giebt Vitruv (6, 3.) dieVerhältnisse der Atrien an. Die Atrien scheinen aber früher selbst nichtvon den Cavaedien verschieden gewesen zu seyn. Von dem Toskanischen Cavaedium sprechend, braucht Vitruv selbst noch das Wort Atrium indemselben Sinne. Später aber änderte sich der Sprachgebrauch, wie dasKomische Haus sich weitläufiger und ansehnlicher gestaltete, und die Atriengleichsam nur Vorbaue von gröfsern Höfen wurden, die unter dem Grie-chischen Namen Peristylien einen prachtvollem Charakter annahmen.

Für die Cavaedien hat Vitruv keine Maafse, und keine Verhältnissebestimmt, sie als bei geringem Bauen der Willkühr der Architekten über-lassend. Allein mit den Atrien im spätem Sinne, da sie nur in vorneh-mem Wohnhäusern ihre Stellung erhielten, war es anders. 'Vitruv ver-weilt umständlich bei der Wahl ihrer Verhältnisse, und der andern sie um-gebenden Theile. Er sagt:

Die Längen und Breiten der Atrien sind auf drei Weisen einzu-richten: die erste ist, dafs man, wenn die Länge in fünf Theile getheiltwird, drei davon zur Breite nimmt; die zweite, dafs, .wenn die Länge indrei Theile getheilt wird, die Breite zwei Theile davon erhält; die dritte,dafs, wenn die Breite nach einem Quadrat mit gleichen Seiten beschriebenwird, die Diagonallinie desselben zur Länge des Atriums genommen wird.Die Höhe derselben betrage bis unter den Hauptbalken so viel als dieBreite, ein Viertel davon abgezogen. Das Uebrige des Deckenwerkes undderDachrüsiung über dem Hauptbalken werde nach Mafsgabe eingerichtet.

Wenn die Länge des Atriums 30 40 Fufs beträgt, so erhalte dieBreite der Flügel Alae rechts und links ein Drittel davon. Bei derLänge von 40 50 Fufs wird dieselbe in viertehalb Theile eingetheilt, undein Theil davon den Flügeln zur Breite gegeben. Wenn aber die Länge50 60 Fufs hat; so wird ein Viertel dieser Länge zur Breite der Flügelgenommen. Beträgt die Länge 60 go Fufs, so wird sie in fünfihalb Theileabgelheilt, und ein Theil davon der Breite der Flügel gegeben. Ist aberdie Länge 80 100 Fufs, so theile man dieselbe in fünf Theile, und nehmehievon einen Theil zur Breite der Flügel. Der Sturz über den Thüren in

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