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Die Wohngebäude ,
11. Die Gartenanlagen mit Baumgängen — Sylvae et Ambulationeslaxiores —. Schon aus der Menge der grofsen Hausabtheilungen läfst sichbegreifen, dafs das Haus eines Grofsen nicht anders als isolirt stehen konnte,nicht blofs um das Annehmliche des Gartens zu geniefsen, sondern haupt»sächlich um von allen Seiten für die Abtheilungen )eine freie Beleuchtungzu haben. Denn eine gute Beleuchtung sahen die Alten als die erste Be-dingung und das Leben eines gut angelegten Hauses an,
12. Die Wohnungen für das Gesinde — Cellae familiariciae —.Die Alten nährten dessen eine Unzahl, und ihre Zellen mufsten hauptsäch-lich den Theilen nahe liegen, wofür der Dienst jedes Einzelnen bestimmtwar. An kleinen Zwischenhöfen durfte es also nicht fehlen, und auch nichtan Wohnungen in höhern Stockwerken.
Getrennt , aber doch mit dem Hauptbau zusammenhängend, Iiefsensich einerseits die Anlagen der Stallungen und Schupfen, und anderseits dieder Küchen, Bäckereien, Vorrathskammern u. s. w. betrachten.
Symmetrische Anordnung, so schwierig sie manchmal auch zu er-halten seyn mochte, nach aufsen sowohl, als auch der Theile im Innern zueinander, darf um so weniger bezweifelt werden, da die Alten für Gleich-maafs und gute Verhältnisse, sowohl in Hinsicht des Ganzen, als der Theileein so geläutertes Gefühl hatten, wie jedes Blatt inVitruv lehrt, und dieDenkmäler darthun.
§. 14, Hiernach legen wir in Fig. IX. den Grundrifs des Hauses füreinen vornehmen Römer dar. Bei den geringem Bürgerhäusern hatte man,wie wir sahen, allgemein das Princip, von der Anlage der Höfe auszuge-hen, und um einen solchen Hof alle Raume zur Wohnung und zu den an-dern häuslichen Bedürfnissen zu stellen. Ein ähnliches Princip verbliebauch bei der Anordnung der Häuser für die Vornehmen; mit dem Unter-schiede, dafs anstatt eines Hofes jetzt zwei und mehrere vorkamen, zu-gleich mit einer isolirten Stellung des Hauses und mit Gartenanlagen, nichtso viel zum Vergnügen, als der freien Beleuchtung wegen.' Ein solchesPrincip in der Anlage war für alle angesehene Häuser dasselbe, obwohl inAnsehung der Pracht und des Umfanges sowohl, als bei der Einrichtungder einzelnen Theile ^eine grofse Verschiedenheit obwalten konnte. Wirhaben hier als Muster nur ein Mittelhaus gewählt, wie es etwa für einenRechtsgelehrten und Redner passen mochte. Ansehnlicher und umfassenderläfst sich das Haus eines Adelichen und Consulars denken. Hier ist dieBa-