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Roggwyler-Chronik oder historisch-topographisch-statistische Beschreibung von Roggwyl, im Ober-Aargau, Amts Aarwangen, Cantons Bern / bearbeitet und herausgegeben von Johannes Glur
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V

X

IV.

Geschichte der Staats - Verfassung desCantons Bern.

X. Alte Verfassung.

Nachdem auS Anstiftung und unter dem Schutze desHcrzogS Berchtold V. von Zähringen , königlichen Statthal-ters in Burgund, die Stadt Bern im Jahr 1191 erbauetwar bestund zumal die Bürgerschaft aus Handwerkern undAdclichen, welche in diesen Mauern Schutz und Sicherheitsuchten. Herzog Berchtold hatte die Stadt mit mancherleiFreiheiten beehrt. Ein Rath aus XU und ein Schultheißdurch die Bürgerschaft gewählt, übte die Verwaltung, zuwelchen Beatmungen die Adclichen, nach der damals bestan-denen allgemeinen Reichsvcrfassung, das Vorrecht hatten.Im I. 1218 nahm der Kaiser Friederich H- die Stadt inseinen unmittelbaren Schutz und ertheilte derselben, mittelsteiner eigenen Urkunde (Handveste), mancherlei neue wich-tige Freiheiten, nach welchen die Bürger in Ausübung ihrerpolitischen Rechte gleichgestellt, somit alle Vorrechte aufge-hoben worden. Dennoch wählten die Bürger zu ihren Vor-stehern gern vor Andern die Adelichcn, weil ste zur Erbau-ung der Stadt das Mehrste beigetragen, diese mit ihrerMannschaft beschützten und des RegicrcnS gewohnt waren;und weil diese dann wiederum die Talente, die Verdiensteund Rechte ihrer Mitbürger ehrten und schützten.

Zunehmende Bevölkerung der Stadt, die Selbstsuchtund der Uebermuth der Einten, das liederliche Leben unddie Hoffart, dem stch Andere ergaben, so wie die beständigenKämpfe, welche zwischen dem, Vorrechte ansprechenden Adelund der aufgekommenen reichen Bürgerschaft im Ratheentstunden hatten nach und nach (1294, 1348, 1384) Ab-änderungen der früher bestandenen Verfassung nöthig ge-macht. An Statt den seit 1247 bestandenen 2 Venner,