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verzöge/ oder das Wasser in einen Weg führte: der wäreunseren vorgenannten Herren verfallen ohne Gnad ein PfundBüß so oft dieS geschähe.
Item/ waS auch nutzbare Aecker und Matten gewesen/die sollen ferner auch also bleiben. Item/ wir sollen auchdie Hölzer/ so von Alters her zu dem Hof gehört/ beschei-dentlich genießen und blos zu unserer Nothdurft gebrauchenund Niemand etwas davon verkaufen noch sonst geben. Dochhaben die Herren vorbehalte»/ so ste zum bauen oder andernDingen/ Holz bedürften/ mögen sie billig darin thun undlassen nach Gutfinden/ ohne Jemandö Widerred.
Wir die obgcnannten rc. geloben alle und insonderö ge-treulich an Eidesftatt/ alle vorgeschriebenen Ding stets undfest zu halten und darwider nichts zu thun/ weder heimlichnoch öffentlich/ mit Worten noch mit Werken.
Also beschehen da man zählt nach Christi Geburt tausenddreihundert neun und vierzig Jahre. 1349.
R. Sprüche in LehenSrechtsamen.
Montag nach heil. Dreifaltigkeit 143 t.
Daß die Briefe des Klosters des NutzenS/ Brauch/Uebung und Rechten deS Wassers der Langete» wegen inKraft bcftahn. Demnach/ daß der ch'genannte Abt und Con-vcnt noch die Ihren von söllichS Abbrechen» wegen des Was-sers und deö WuhrS keinen Frevel an der von Burgdorf noch der Ihren habend begangen/ wann ste das nach ihrBriefen Sag wohl thun mochtcnd als vorgemcldet ist. Sodenen zu dem letzten/ daß dieselben Herren von St. Urbanund die Ihren in deS GottShauS Name«/ fürohin das bemeldteWasser die Langete« wohl nehmen/ und das nießen/ brauchenund leiten sollend und mögend/ nach der dick genanntenBriefen Ausweisung und als das von Alters her kommen istund gewöhnlich gewesen/ von den vorgenannten von Burg-dorf und den Ihren ungesäumt und ungeirrt.
Montag vor unser lieben Frauen Tag zu Herbst läkä.
Daß ein Abt von St. Urban fiirohin einen Wäffermannin eigenen Kösten haben und halten solle / daß der Bach von