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Für die rest. 700 Krön. Feldergänzungszehnten wurde
1819 dem Kloster ein Schuldtitel eingelegt, mit deinVersprechen, jährlich iov Krön. daran abzubezahlen, dasRest. mit 2 °/o zu verzinsen. Hiezu wurde vom Land perIuch. jährlich 5 Btz. bezogen. Bis 1824 waren sov Krön.bezahlt, der Nest wurde durch Ausgleichung wegen Errichtungdes Grabenborts im Niederwald bezahlt.
3.) Bodenzins.
Der hiesige BodenzinS-Urbar wurde -4°. 1692 renovirt,nach den vorhandenen alten Urbarsten von 1562 und 1618 .
Die lehenpstichtigen Stück und Güter zu Roggwyl, in72 sogenannten Schupposen bestehend, deren jegliche 12Stück, sowohl Matt- als Ackerland haltend, richten gleichenZins ab, eine wie die andere.
Anfänglich waren diese Roggwylische Lchengütcr schup-posenweis hingeliehcn, und auf solche Weise der BodenzinSbezogen. Hernachmals aber (wie sonderlich in dem Urbarvon 1618 zu sehen) von dieser anfänglichen Hinleihung undBeziehung der Bodenzinse um etwas abgestanden, und einemJeglichen seine besitzenden Güter zugeschrieben, und den da-her schuldigen und fälligen Bodenzins xi-o kata der Quan-tität solcher habenden Lchengütcr entrichtet und bezogen wor-den, dergestalten, daß seit Aufrichtung gedachten Urbars einJeglicher nach Belieben kaufen, verkaufen, tauschen undhandeln mögen, und also ein Jeder den ihm, nach Maßgabeseiner besitzenden Güter, beziehenden Bodenzins separatimabrichten können, woraus dann eine vielfältige Zerstückelungder Güter und der Bodenzinse, Verwirrung, Unordnungund Vcrschlagniß vieler lehenpstichtigen Stücken entstanden,zum Nachtheil des Lehenherrn, worauf dann (mit diesemUrbar) das Land wie anfänglich wieder in gleiche Schuppo-sen, jegliche in 12 Stück, zu theilen, hinzuleihen und denBodenzins davon zu entrichten, bevorderst alle diejenigenGüter, so äußert denen Schupposen sonderbare Zinsen aus-richtend, abgesondert, aus welchen 72 Schupposen zusammenendlich die Tragereycn, in ganzen und halben Schupposen