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Roggwyler-Chronik oder historisch-topographisch-statistische Beschreibung von Roggwyl, im Ober-Aargau, Amts Aarwangen, Cantons Bern / bearbeitet und herausgegeben von Johannes Glur
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Jahrs das Begehren der Genieind Roggwyl/ diesen Spruch,soviel selbiger die Waldungen der Gemeind (und nicht derPartikularen) hinter Aarburg betrift, aufzuheben, abge-wiesen worden.

1766, den 23. Jenner. Daß inskünftig auf dengemeinen Feldern das Weiden weder an Stricken noch sonstlänger solle gestattet werden, als bis St. Galli Tag.

^o. 1766, den 8. März. Daß der uneheliche Jakob Ammann , welchen die Gemeinde über io Jahre lang alsihren Bürger angesehen und gehalten nun auch als ihrBürger zuerkennt sei, und so die Gemeind ihre Nachläßigkeittragen, ihr aber der Regreß auf diejenigen ertheilt sein soll,welche die obrigktl. Erkanntnussen, welche den Jakob Am-mann als AuSburger erklären, unbefugt Hinterhalten, solchedem Ammann nie mitgetheilt, und dadurch der Gemeindeden Nachtheil verursacht haben-

1770. Da von alten Zeiten her mit Untcrpfandrechterrichtete Instrument von den Parteien selbst errichtet worden:sollen die bestehenden in der Landschreiberei eingeschrieben,und von nun an dergleichen Briefe durch die Landschreibereiselbst ftipulirt und ausgefertiget werden.

1773, den 30. April versprechen Friede. BöstgerNamens der Gemeind Unterfteckholz, der Gemeind Roggwyl,von wegen dem in ihrem Gemeindsbezirk liegenden Erdreichalljährlich für alle immer mögliche Abgaben, sie bestehen wo-rin ste immer wollen, zu entrichten, und zwar in das Armen-gut io Btz. und in den Gemeindseckel 15 Btz.

1773, den 17. Aug. Bewilligte Zollfreihcik (vonLuzern ) aller Waaren, Lebensbedürfnisse und Vieh so zu desdafigen Gottöhauseö und dessen Dependenzen Brauch ein- undabgehen, worunter mithin auch die Mühlifahrt verstandensein soll.

1774, Bei Büß verboten, die gemeinen Büntenzu verhandeln oder zu vertauschen.

1775, den 21. Hör. hat die Berner-Regierungder Gemeinde Roggwyl auf ihr demüthigeS Nachwerben inGnaden willfahret, ihr Getreid in der Mühle zu St. Urba»mahlen zu lassen.