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Jahrs das Begehren der Genieind Roggwyl/ diesen Spruch,soviel selbiger die Waldungen der Gemeind (und nicht derPartikularen) hinter Aarburg betrift, aufzuheben, abge-wiesen worden.
1766, den 23. Jenner. Daß inskünftig auf dengemeinen Feldern das Weiden weder an Stricken noch sonstlänger solle gestattet werden, als bis St. Galli Tag.
^o. 1766, den 8. März. Daß der uneheliche Jakob Ammann , welchen die Gemeinde über io Jahre lang alsihren Bürger angesehen und gehalten — nun auch als ihrBürger zuerkennt sei, und so die Gemeind ihre Nachläßigkeittragen, ihr aber der Regreß auf diejenigen ertheilt sein soll,welche die obrigktl. Erkanntnussen, welche den Jakob Am-mann als AuSburger erklären, unbefugt Hinterhalten, solchedem Ammann nie mitgetheilt, und dadurch der Gemeindeden Nachtheil verursacht haben-
1770. Da von alten Zeiten her mit Untcrpfandrechterrichtete Instrument von den Parteien selbst errichtet worden:sollen die bestehenden in der Landschreiberei eingeschrieben,und von nun an dergleichen Briefe durch die Landschreibereiselbst ftipulirt und ausgefertiget werden.
1773, den 30. April — versprechen Friede. BöstgerNamens der Gemeind Unterfteckholz, der Gemeind Roggwyl,von wegen dem in ihrem Gemeindsbezirk liegenden Erdreichalljährlich für alle immer mögliche Abgaben, sie bestehen wo-rin ste immer wollen, zu entrichten, und zwar in das Armen-gut io Btz. und in den Gemeindseckel 15 Btz.
1773, den 17. Aug. Bewilligte Zollfreihcik (vonLuzern ) aller Waaren, Lebensbedürfnisse und Vieh so zu desdafigen Gottöhauseö und dessen Dependenzen Brauch ein- undabgehen, worunter mithin auch die Mühlifahrt verstandensein soll.
1774, Bei Büß verboten, die gemeinen Büntenzu verhandeln oder zu vertauschen.
1775, den 21. Hör. — hat die Berner-Regierungder Gemeinde Roggwyl auf ihr demüthigeS Nachwerben inGnaden willfahret, ihr Getreid in der Mühle zu St. Urba»mahlen zu lassen.