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so wie den Ehrschatz bei sich ergebenden Handänderungen — jdem Kloster St. Urban zu entrichten. j
1827, den 8. Nov. — erkennt: Das Moos einzu-schlagen, urbar zu machen und zu verlchnen. '
1828, den 8. Sept. Obrigkeitl. Waldrüti-Concessionfür daS MooS und den Rothbrüstelihubelr n in dem Verständejedoch, daß das betreffende Land zu keinen Zeiten ohneobrigkeitl. Bewilligung in Privar-Eigentdum übergehen solle/'(Diese Stücke Allment enthalten das erstere 35 Juch., daSletztere io Juch.)
1828, -en 12. Jenner. Da jenes lehcnpflichtige zuurbarisirende Allmentland in dem stattgcfundcnen Zehntlos-kauf nicht mitbegriffen war — behielt ßch St. Urban hier-über seine Zehntgerechtigkeit vor. (Diesen Vorbehalt hattendie Roggrvyler verworfen und ihm widersprochen.)
1828. Die Allment am Kleinweierhubel und beimSpital verlehnt und urbar gemacht.
b) Allment verlehnt.
Byfang. 6 Juch. Boägerten wurden bei Errichtungder Pfarre von der Allment eingeschlagen und von der Ge-meind dem Pfarrer an seine Besoldung geliehen.
Schulacher. Diese beiden Stück Land, 1/2 Juch.haltend, wurden 1796 von der Allment eingeschlagen undden beiden Schullehrern an ihre Besoldung gegeben.
Boägerten. War früher weite Roßweid und einSumpf, da wuchs nichts als Binsen und Weiden , dane-ben wenig schlechtes Gras, 1797 eingeschlagen, kro1804 1 Juch. L 6 — 8 Kronen verlieben. Davon wardpro 1827 und 1828 Fr. 638 Zins bezogen; desgleichen pro1829 und 1830.
Hard. War früher ein Eichwald, später eine Weiddie verlehnt wurde, 1794 eingeschlagen. 1796 be-williget St. Urban daö Hard für 6 Jahr als Rütirecht ein-schlagen zu können. Davon pro 1804 per Juch. 3—5Kronen Zins bezogen. ?ro 1825 und 1826 betrug der Lehen-zinS von der Hard Fr. 376; pro 1829 und 1830 Fr. 380.