Capitel des dritten Theilß/51Solget nun der Procesz wie man an-fengklich zu bawen anfangen sol.deJe Bergkleute sagen: Wer Bergtwerck wil bawen, der musGelt oder arbeitsame Hände haben, dann gar reiche oder gar arme sollen sich insFelt legen, Schürffen, Röschen, Gänge außrichten mit der Ruten oder mit sawrerarbeit. Der erste Kinder, ist der erste Muhter, vnnd der älteste behelt das Felt, so esfrey vnd vnvorliehen ist, oder wann Zechen vnd Stollen frey erkandt seyn worden,Wer aber sein Recht erhalten wil, der mus beym Bergkmeister schrifftlich odermundtlich Muhten vnd begeren imfall der noth von einem Berge zum andern, dar-nach pflegt mannicher seinen Muthzettel zu erlangen, biß er sich im Felt besservmbsiehet, vnnd den Gangkins Gestein oder in die gäntze bringet, oder biß er durchdie Lager, Waͤnde oder klammichte Gestein koͤmpt.Beweiset sich der Gangk mit Ertz oder führet schöne Bergkart, oder ligt auffeinem fündigen Gang vnd guten getrieb so bestetigt er, vnd lest es im ins Bergkbuchverschreiben, machet eine Gewerckschafft auff 128 Kuchse, davon vier dem Grundt:oder Gutsherren Erblich gebüren/ vnd zwey zur Kirchen vnd Hoßpital gehören, vndantwortet sie ins Gegenbuch, darauff setzet er einen Haßpel vnd eine Kaw, das esnicht in den Schachtregene oder schneye, vnd die Haßpelzieher von kälte erstarren,oder vom Regen verdrossen werden, vnnd das sie auch ihre Lauffkarren vnd anderGezeug darein setzen mögen, Bey der Kaw wird ein ander Gebewde auffgerichtet,darinnen der Steiger wohnet, in welchem man das reiche Ertz vnd anders das manhaben mus verwahren kan, Etliche bawen nur eine Kaw, dieweil aber zu zeitenKinder vnnd Vieh in die Schacht fallen, so bawet man neben diesem ein Zechen-hauß/ welches von der Kaw 20 oder 30 Ellen gesetzt wird/ den Schacht macht manzwey Lachter lang/ vnd drey viertel Lachtet breit/ nach dem das Gestein feste ist/ derSchacht wird seiger oder donleg gesuncken/ nach dem der Gangk sein fallens hat.Wann er in den Schacht viel Wassers hat, das er mit dem Haßpler oderPumper nicht halten kan, wo ferne es im Gebirge ligt, so treibet er ein Stollen, an-derthalb Lachter hoch vnd vier Werckschuch weit/ damit die Arbeiter raum haben/mit dem Lauffkarren oder Hundt durch zufahren, vnd ihr Ertz vnd Bergk heraus zufordern, denselben belegt er mit zwey Häwern, einer der das Sitzort treibet, vnd derander die Strossen hernach hawet/ sincket vnd arbeitet, zimmert seine Schacht aus-henget Fahrten ein vnd schlägt mit frewden darauff, vnd hofft alle stunde auff Ertz.Ein ehrlicher Bergkman, der an GOtt gleubet, vnd seinen Eydt, Gewissen,Trew vnd Ehrbwaren wil, der schreyet mit seinen kinderlein zu GOtt, arbeitettrewlich/ handelt redtlich vnd auffrichtig, vnd gibt rechten bescheidt, bescheret GOtteine anweisung, oder der Gangk wird schön vnnd mächtig, verschrotet Wasser,das Gestein verendert sich, so lest er ihm die Zeche vermessen vnnd verlochsteinen,Eine Fundtgrube helt 42 Bergklachter, deren ein jedes Lachter drey Ellen vnd 9Zoll langk ist, die Schnur helter am Rünbaum an/ vnd misset halb gegen den obern/vnd halb gegen den vntern Massen/ deren eine 28 Lachter hatOfftmahls Reinen oder Marscheidern zwo Zechen mit einander, bleibetetwas zwischen, das nennet man ein Vberschar, Wird die Zeche Wassernöhtig, sotrachtet er nach ein Stollen/ welchen die neunde Marck vom Silber, vnd der neundenCentner vom Kupffer, Bley vnd Glödt, wie von alters her gebreuchlich, gebüret, soferne die Stollen die Erbteuffe, das ist, sieben Lachter seiger gericht, oder vnter demRasen zehen Lachter einbringen, vnd Wasser benehmen vnd Wetterbringen/ wanman die Gebirge oder ebenen nicht verstollen kan, helt er die Wasser mit Wasser-knechten, oder henget Künste vnd Pumpenstangen hienein, felt ihm in der teuffe einander Gangk zu/ oder scharret sich zu seinem Gange, so hat er die Vierung vierdte-Halb Lachter ins hangende, vnd 31/2 Lochter ins liegende, vom Salbant seines Gan-ges nach dem fallen des Ganges in ewige teuffe diese Vierung legt der Marscheideroder Abzieher zu.G ij34
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Buch
Bericht vom Bergkwerck, wie man dieselben bawen und in guten Wolstandt bringen soll, sampt allen darzu gehörigen Arbeiten, Ordnung und rechtlichen Process / beschrieben durch G. E. Löhneyss
Entstehung
Seite
51
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