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Erster Band. A bis Bl.
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Adel

oder stets verwerflich sei, als gleich unrichtig zurückweisen muß. In der biskorigenGeschichte der Völker ist fast bei allen eine Periode bemerklich, in welcher du einzi-gen wahren Güter der Menschheit, echte Aufklärung, Gerechtigkeit und Litten-reinheit, Begeisterung für das Schöne und Gute, nur durch eine auServählteClasse gepflegt und erhalten wurden; aber auch eine andre, in we'cker ebei dieseGüter, ohne welche der Staat gar keinen Werth und vernünftigen Zweck ha-, voneben dieser Classe mir Füßen getreten worden sind. Namentlich die Geschickte derMonarchie, von den ältesten Zeiten bis auf die neuesten, zeigt klar, daß du größ-ten Hindernisse, welche die Staatsregierung zu überwinden hat, wenn sie Friede,-Ordnung und Gerechtigkeit im Lande stiften will, von dem Adel herkamen wel-cher sich nur sehr schwer zum bürgerlichen Gehorsam gewöhnt, so leicht er a:ch derMacht zu schmeicheln lernt, wenn er selbst seinen Theil a» derselben hat. Diemeisten Staatsrevolutionen sind durch die Unzufriedenheit der Großen angestiftetworden, und gegen einen Fürsten , welchen» Krone und Leben durch Empörungendes Volkes entrissen worden sind, haben Hunderte Beides durch Meuterei»» undFactionen der Vornehmen verloren. Großer Landbesitz, mit welchem eine Herr-schaft über Viele verbunden ist, oder eine zahlreiche Clientel, welche auch auf andernGründen beruhen kann, setzt der Monarchie, wenn sie sich nicht mit leerem Glanzund willkürlicher, ja despotischer Gewalt im Einzelnen begnügen, sondern auchdie Geringen gegen Unrecht beschützen und das Gefühl menschlicher Würde in ihnenerhalten will, unüberwindliche Schwierigkeiten entgegen, an welchen die edelstenMonarchen, die größte» Minister schon oft ihre Kräfte vergebens versucht haben.Es kommt in einem solchen Kampfe gar leicht dahin, daß die Monarcbie ßch derThat nach zu einer Magnarenrepublik auflöst, und von dieser ist der Schritt zueiner solchen auch dem Namen nach, d. i. zur Einführung eines herrschende» Se-nats der bevorrechteten Geschlechter, nicht sehr groß. Was den Patriziern in Rom und in Venedig gelang, »rar aucb in Polen und Schweden in neuerer Zeit demZiele sehr nahe, und ist selbst in England, insoweit es die Beherrschung Irlands be-trifft, sehr weit gediehen. MonteSguieu'S berühmtes Wort: „?o!l>t<le>i,a»-,rgue,Point,!,'»ablagt-: >>,>ini <I<- Iivbloxze, Point llo rnoiniigue", ist einer der größtenIrrthümer jenes großen Staatsmannes. Ein noch größerer Denker als ein LordDaeovon Verulam, stellt dagegen (,,I)c nngnirniis 5ow»ti.->!." 1.. > II.) 4 blitzeauf, welche fast Alles enthalten, was man gegen den Adel sage» kann: „llni o ox

virlnle nobiütus, ün'nix cx „ttlüliinle virlNi : nolüles nn, ;>» ,,»> ckrpicoutlu»»acl vrniuni ».nopiu» »lnntni, ijuain snllra^atinne:>,! liuiioies. 'I'.nnü, soletoars incknalin» norm»», bannn»»», »l iiolüloa pn>e illis tunigu.nmxtaluae vi-«lr.nntiir; iiobilox in st.nckin icipoc-I.',»! ninii« g„,x> ,n,n!i oiirznri» «t".

Was Kant, Franklin, Boileau und Voltaire über den Erbadel gesagt haben, istbekannt; der Erste bezeichnete ihn als einen Rang, der vor dein Verdienste vorher-geht und dieses auch nicht zur nothwendigen (auch nicht einmal zur gewöhnliche»)Folge hat. Die Vernunft gebietet keinen höher», ja keinen andern Werth imMenschen anzuerkennen als den moralischen reiner Menschlichkeit, Tugend undsittlicher Schönheit; die Gerechtigkeit verlangt, daß der Staat seine Wohlthatenallen Bürgern ohne Unterschied zukommen lasse, daß er allen rechtliche Sicherheitmit gleichem Erfolg gewähre, und daß er nickt einem kleinen Theile gestalte, Uchdie übrigen dienstbar zu machen. Allein aus Allem diese» folgt nicht, daß der Erb-adel schlechterdings mit der Bestimmung der Staaten unverträglich sei. Wo ereinmal historisch begründet ist, kann zwar der gesetzgebenden Macht nicht verwehrtwerten ihn aufzuheben, und sie begehr, nx'nn sie es thut, keinen Eingriff in er-worbene Rechte (denn sie nimmt ja dadurch Nichts, sonder» sie gibt Allen das Recht,das bisher nur Wenige hatten); allein es ist doch keine unbedingte Nothwendig-keit zu dieser Aufhebung vorhanden, »renn nur die Ansprüche und Vorrechte des

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