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kes, der Zufriedenheit oder Unzufriedenheit ausfpricht, Aufklärungen mittheilt,Maßregeln rechtfertigt und dergl,, ohne eine Anordnung, gesetzliche Vorschriftoder irgend ein Handeln in Antrag zu dringen. Die -Lache ist von England ge-kommen, wo das Parlament gewohnt ist, die EröffnungS - und Schlußreden desKöniaS mit einer Dankadresse zu beantworten und grosse Verdienste mit eineröffentlichen Danksagung zu belohnen. Der nordamerikaiufche Congres; hat diesenGebrauch angenommen. S. Iefferson'S „Handbuch des ParlamentarreckrS,überf. von L. v. Heunmg", 1819, -L. 90. In den deutschen Verfassungen gestat-tet man den Landständen noch zur Zeit das Recht der Adresse nur in sehr einge-schränkter Art. In Würtembera wurde es für verfassungswidrig erklärt, das dieStändeversammlung der Armee ihren Dank bezeigen wollte. In Baiern babendie Stände nur das Recht der Petition an den König (Vers-Urk. von 1818,Tit. VII, §. 19, 20, 21) und der Anklage gegen die Minister (Tät. X, §. 5, 6).Ebenso in Baden (Vers.-Urk. v. 1818, §. 67.). In diese Form kann jedochAlles gebracht werden. Das Recht der Unterthanen, in Gemeinden und sonst ge-meinschaftlich Adressen zu beschliesen , hängt mit dem Rechte der Beschwerde undseiner Vorbedingung, der Befugnis, sich zu versammeln oder gemeinschaftlich zuunterschreiben , zusammen. Es ist klar, das dergleichen Adressen des Danks undder Zufriedenheit, womit Napoleon so gern spielte, nur dann einen Werth haben,wenn auch das Gegentheil möglich ist, und es wäre gewiß sehr nützlich, den Bür-gern eine Form zu geben, in welcher sie ihre wahren Gesinnungen und Wünscheausdrucken könnten. (Vergl. Petition.) 37.
Adrian. Sechs Päpste dieses Namens. Der erste, ein Römer, regiertevon 772 — 795, war Zeitgenosse und Freund Karls d. Gr., der ihn für stand-hafte Vertheidigung seines Rechts auf die fränkische Krone gegen den longobardi-schen König DesideriuS 774 mit seinem Heere schützte und PipinS iLchenkung be-stätigte. (Vergl. Kirchenstaat .) Was ihm Karl dazu schenkte, ward jedoch,da italienische Fürsten nach mehrmaligen Römerzügen dieses Königs im Besitz blie-ben, erst 787 sein. Durch Bestätigung der für die Bilderverehrung auf dem Con-cilium z>t Nicäa 786 gefaßten Beschlüsse gab Lldrian dem dagegen eingenommenenKarl Anlaß zur Unzufriedenheit, und dieser ließ auf der -Lynode zu Frankfurt am M. 794 jene Beschlüsse verwerfe». Dennoch wußte Adrian den König beiWiderlegung der frankfurter Beschlüsse so geflissentlich zu schonen, daß derselbe seinFreund blieb und ihm nach seinem Tode 795 eine im Vatiean noch aufbehalteneGrabschrift widmete. So wenig dieser Papst gelehrter Theolog war, erwarb er-sieh dock durch seinen strengen Wandel und kräftigen Charakter große Achtung, dieer zur Erweiterung seiner Macht mit geschmeidiger Klugheit benutzte. —AdrianI I., ei» Römer, wurde als ein wegen seiner Tugenden geschätzter Greis von 75Jahren 867 Papst, und berühmt durch seine standhafte Verweigerung der Ebe-scheidung des Königs Lothar II. von Lothringen von seiner Gemahlin Thietberga.Durch Einmischung in den Erbfolgestreit »ach Lothars Tode zwischen Karl demKahlen und Kaiser Ludwig zog er sich des Erstern Feindschaft zu und kämpfte sowolin Frankreich, wo man wider seinen Willen den Bischof Hinkmar von Laon ab-setzte, als auch gegen den Patriarchen PhotiuS von Konstantinopel , den er mitdem Kirchenbann belegte, besonders wegen der kirchlichen Iurisdiction über dieBulgarei mit geringem Glück für das Ansehen seines Stuhles, da die griechischeKirche ihre Unabhängigkeit gegen ihn behauptete und sich Bulgarien unterwarf.Er starb im Streite mit ihr 872. — Adrian l!I., ein Römer, 881 gewäblr,war nur 1 Jahr und -1 Monate Papst. Er widersetzte sich dem Einflüsse des Kai-sers auf die Papstwahl und wollte, wenn Karl der Dicke unbeerbt stürhe, Italien einen eignen König geben. — Adrian IV. , ein Engländer, Namens Nico-lauö Breakspear, war als armer Mönch durch seinen hervorstechenden Geist bis
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