Allodium
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Artillerie in der Nordarmee, zeichnete sich bei der Belagerung von Luxemburg ausund stieg, -0 Jahr alt, bis zum Obersten. Bei dem Übergänge über den Bern-hard, bei der Erstürmung von Verona und wahrend des Feldzugs in St.-Do-mingo bewahrte er ebenso viel Talent als Muth; weil er aber bei dem 18. Dru-maire wenig Theilnahme bewies, so erhielt er keine Beförderung. Er trat daherim Oct. 1808 als Brigadegcneral in die Dienste des Königs Hieronrmus vonWestfalen und wurde den 15. April 181- Divisionsgeneral. Jetzt erst gab ihmNapoleon das Kreuz der Ehrenlegion. Unleugbar zeichnete sich General A. unterden Franzosen , die damals auf deutschem Boden ihr Glück suchten, durch Kennt-nisse und Thätigkeit aus, vorzüglich bei der Bildung der westfälischen Artillerie,bei der Verbesserung der Landstraßen und bei den öffentlichen Bauten, allein er be-trug sich oft mit Übermuth. Nach dem Rückzüge aus Rußland that er, was erkonnte, um Westfalen und Kassel im Lept. 1813 gegen Tzernitscheff zu vertbei-digen; auch führte er den schon entflohenen König nach Kass'l wieder zurück, wofürihm dieser ein Iahrgeld von 6000 Fr. anwies und ihn zum Grafen von Freuden-tbal ernannte, welchen Titel jedoch General A. nicht annahm; allein die harrenMaßregeln, durch welche er und MalchuS sich der Auflösung des StaatS entgegen-stellten, machten Beide dem Volke verhaßt. Bei seiner Rückkehr nach Frankreich stellte ihn Napoleon als Brigadegeneral wieder an; als solcher vertheidigte er mitwenig Truppen den Wald von Fontainebleau d. 18. Febr. 1814) und die StadtSenS (d. 26. Febr.), daher ihn auch Napoleon zuni Divisionsgeneral ernannte.Nach des Kaisers Abdankung lebte General A. im Schoße seiner Familie, trataber im Mär; 1815 wieder auf des Kaisers Seite und übernahm das Commandoim Depart. der Ponne. Zur Zeit der Schlacht von Watcrlos befand er sich alsPräsident einer Militaircommission zu Lille und ging in Auftragen nach Ealais.Nach jener Schlacht ließ er, als Befehlshaber einer Division, die wichtige Stel-lung bei St.-Denis befestigen und folgte endlich dem Heere über die Loire . DieOrdonnanz Ludwigs XIIII. vom 24. Iul. 1815 nöthigte ihn, sich nach Deutsch-land zu begeben. Im Exil schrieb er sein bekanntes Werk gegen Newton'S Gravi-tationSgesetz, worin er alle Bewegungen der Weltkörper aus der Entbindung derGaSarken in den verschiedenen Atmosphären zu erklären sucht. Es ist inS Deutsche von Fr. Murhard, ins Englische , und inS Italienische von Compagnon! übersetzt,hat aber Laplace'S Beifall nicht erhalten. 1819 erlaubte der König dem GeneralA. nach Frankreich zurückzukehren, wo er wieder als Gcnerallieutenant in denListen sieht und bei dem Generalstabe in Thätigkeit ist. 20.
Allodium 'Erbe, lehnfreieS Gut', eine jede Sache, die man erb- undeigenthümlich besitzt, und in Ansehung welcher keine Lehnsverbindung eintritt. Eswird dem Lehn entgegengesetzt, und das ganze Vermögen, das Jemand besitzt, be-wegliches oder unbewegliches, muß zu dem Einen oder dem Andern gehören. Wo-für im zweifelhaften Fall die Vermuthung streite, und wer den Beweis derLeknfrei-heit (Allodialeigensebaft) oder der Lehnbarkeit übernehmen müsse, hangt von derVerfassung ab. In England ist Alles lehnbar, und der Beweis der Lehnfreiheitist gegen den König unzulässig; im alten Frankreich wurde die Lehnbarkeit desGrundeigenkhums vorausgesetzt (nullo tcuro «t-Pneur), und die Lehnfreiheitmußte erwiesen werden. In Deutschland wird die Lehnfreiheit als Regel voraus-gesetzt, und die Lehnseigenschaft fodert Beweis. Da der Vasall in der Verfügungüber das Lehn sehr eingeschränkt ist, auch das Lehn nach andern Grundsitzen vererbtwird als das Allodium, so ist der Unterschied von Bedeutung. Bei einem Heim-fall des Lebns, sowie wenn LehnSerben und Allodialerben des vorigen Besitzers ver-schiedene Personen sind, kommt es zu einer Absonderung des Lehns vom Erbe.— A l lod ificiren heißt, die Lehnbarkeit aufheben und zu freiem Erbe machen:eine Operation, welche in verschiedenen Staaten sehr begünstigt wird. Dabei muß