362 Appelius Appetit
Rheinlande haben noch die franz. (Gerichtsverfassung, und für diese ist, stat: desfranz. CassationSgerichtS, durch die Verordnung vom 20. Juli 1819 ein Revisons-Hof zu Berlin eingerichtet worden. DasGroßherzogthum Posen hat durch Verord-nung vom 9. Jan. 1811 eine eigne Gerichtsverfassung erhalten. Baier» bat 8Appellationsgerichte zu München, Passau, Amberg, Neuburg , Anspach, Bann.berg, Würzburg und Zweibrücken, und ein OberappellaiionSgericht zu München .Die OberappellationSgerichte der einzelnen Bundeostaaren vertreten zugleich, nachWahl der Parteien in jedem einzelnen Falle, die Etclle eines Bundesgerichts fürdie Streitigkeiten der Bundesglieder unter einander. — In Frankreich finden nur2 eigentliche Instanzen starr, die Tribunale erster Instanz (Kreis- und Landgerichteiund die Appellationsgerichte (O»nrs rn.vAcs. Hosgerichte), welche an die Ereileder alten Parlamente getreten sind. Aber für das ganze Reich besteht das CassationS-Hofgericht, welches bloß über Nichtigkeitsbeschwerden zu urtheilen hat, undsehr viel dazu beiträgt, in der Rechtspflege Einheit zu erhalten. 31.
Appelius (Jan Hendrink), niederländ. Finanzminister, gebürtig aus Mid-delburg in Zeeland , wo sein Vater Prediger und er selbst früher Notar war. EinemManne, der sieb aus den untersten ^raarsämtern rasch zu den höchsten emporhebt,den alle seit 30 Jahren so oft wechselnde Regierungen seines Vaterlandes al?einen sehr brauchbaren Mann beibehielten, wird es selten an Verkleineren, fehlen.Sein System, die indirecten Auflage» einträglicher zu machen, eine traurige Folgeder großen StaatSbedürsnisse, erregte, bei der Abneigung der große» Landeigenthüliier, hohe StaatSabgaben vom Boden zu tragen, so große Unzufriedenheit wie seineEinrichtungen bei der Handelswelt, die in ihrem Interesse von 2 ganz entgegenge-setzten Gesichtspunkten ausgeht. In den Niederlanden waren früher die Abgabe»vom Grund und Boden geringer als anderswo. Ein Versuch des GeneraldireetorSA., die Erbschaften höher, als es in Frankreich üblich gewesen war, zu beiieuern,fand daher, als das Eigenthum zu schwer verletzend, in der Aristokratie der nieder-länd. Deputirtenkammer 1815 den heftigsten Widerspruch, und als A. später dieHandlungsherren mit erhöheien Auflagen zu belegen vorschlug, erlaubte sich derrorkerdanier Pöbel 1819 wider diesen Mann Excesse. Er starb 61 I. alt in, Haagim April 1828. Nach ihm ward Van Teest van Oudriaan Finanmiinister.
A ppetIt (von!>,,z><-le,c. begehren, wird im Deutschen ausschließlich vondem Begehre» der Speisen oder der Eßlust gebraucht; im Frau;. und Latein, aberauch, um die Regungen des GeschlechtStriebeS damit zu bezeichnen; man fugtalsdann das Beiwort veix-rieu oder v<u>ere>n hinzu. — Die Eßlust unterscheidetsich von dem Hunger dadurch, daß die erstere eine angenehme, der letztere aber,welcher alftu heftig Das begehrt, was eine längere Zeit versagt war, eine unange-nehme Empsindiina gewährt. Jene drückt das Vergnügen am Essen, di-. ser dasBedürfniß aus. Man bemerkt bei dem Appetite eine Erregung der Geschmacks-nervenwärzchen, eine reichliche Speichelabsonderung und oft eine Erinnerung ansolche Dinge, welche früher mir Lust genossen worden waren. Er bat, wie derHunger, seinen Sitz in dem Gaiialiensrstem, und ist als eine eigenthümliche Äu-ßerung des GeineingefühlS anzusehen. Er wird nicht mit dem Hunger tu glei-cher Zeit gestillt, sondern es kann das Vergnügen am Essen auch dann noch fort-dauern, wen» das Bedürfniß schon befriedigt worden ist. — Wie andre Empfin-dungen, wie alle Thätigkeiten des Organismus, so kann auch der Appetit sich aufkrankhafte Weise äußern; häufig wird er gestört und oft gänzlich vernichtet, bis-weilen äußert er sich auch über die Maßen heftig und wird dann Heißhunger(Hiiorexü, oder I»iHn>ü,) genannt. Bei der Nichtbefriedigung der Anfalle desHeißhungers stellen sich Ohnmachten ein, und doch wird das Genossene durch Er-breche» oder Stuhlausleerunee» oft schnell wieder ausgeleert. Bisweilen äußert sichder Appetit auch dadurch kmnkhaft, daß er sich mit zu großer Heftigkeit auf