566 Aussteuer Ausierlih
Wirkens sorgt, Aufgaben zu Denkmälern, vorzüglich der Volksgeschichte und Re-ligion, aufstellt, Verzierungen und Verschönerungen der öffentlichen Verstimm-lungsörter, dem Wohlstände der Nation angemessen, anordnet, Belohnungen desAusgezeichneten und Würdigung des Geleisteten durch Llbstinnnung kunstersahrenerMänner veranstaltet, macht die Kunst und den Gewerbfleiß zu wahrhaft volks-thümlichcn Jlnstalten und ^wirkt durch Ernährung Vieler auf das Volk zurück. §Dann muß aber auch dasÄußere dieser mit jedem Zahle wiederkehrenden Ausstel-lung des Zweckes würdig, die Anordnung der aufgestellten Werke sinnig, ohneWillkür und Parteilichkeit, die dabei auszuwerfenden Aufgaben sinnreich und tref-fend gewählt, mannigfaltig, der Kunststufe des Volks angemessen und der religiö-sen und übrigen Bildung nickt widersprechend sein. Auch müssen alle äußere Stö-!rungen von der öffentlichen Beschattung entfernt sein, und Unsitilichkeiten, welche ^sich laut und öffentlich äußern, aus diesen Vorhallen der höher,i Bildung verbanntwerden. — Kunstausstellungen, diesem Zdeale bald mehr, bald minder nahe, fin-den wir in den Hauptstädten der gebildetsten Länder, als den Mittelpunkten höhererund geselliger Bildung, z. B. in London, Paris , seit 1812 eine Ausstellung derWerke vaterländischer Künstler in Wien, welche sich der Akademie der bildendenKünste daselbst anschließt. Man s. Fr. Schlegcl'S „Deutsches Museum" (März-heft 1813); ferner in Berlin, Dresden, München, Leipzig und vor einiger Zeitunter Göthe's Leitung in Weimar .
Aussteuer, Ausstattung, Mitgäbe, Mitgift ftlos. im röm. Recht),Brautschatz, Brautwagen, Dasjenige, was Kinder bei der Trennung von derälterlichen Familie zur Errichtung einer selbständigen Wirthschaft, was besondersTöchter bei ihrer Verheirathung aus dem älterlichen Vermögen erhalten. Zm wei-tem Sinne versieht man wol auch darunter die gänzliche Abfindung der Kinder.Kein Rcchtsinstitut hat durch die Zeit, durch die mannigfaltige Verbindung dar-über von einander abweichender Grundsitze des römischen und deutschen Rechts, unddurch die Einwirkung von statutarischen Rechten und Observanzen eine solche ver-schiedenartige Ausbildung erhalten, als eben dieses. Namentlich bestehen über dieVerbindlichkeit der Ältern zur Aussteuer, über die Größe derselben, über die Pflicht,sie bei gänzlicher Erbtheilung in Anrechnung bringen zu lassen, nicht nur in deneinzelnen Rechtssystemen überhaupt, sondern auch mr die verschiedenen Classe» derbürgerlichen Gesellschaft die mannigfaltigsten Bestimmungen. —> Noch sind 2besondere Arten von Aussteuer zu erwähnen, nämlich die fast in ganz Deutschland hergebrachte der Töchter verstorbener Lehnsbcsitzer und dann die früher oft übertrie-bene Aussteuer der Klostergeistlichen von Seiten ihrer Familien bei dem Eintrittin die geweihten Mauern. 5.
Ä u s s ü ß e n heißt in der Scheidekunst, aus einem Körper die darin be-findlichen aufiöslichen Theile durch Waschen mi: Wasser hinwegfthaffen, einenKörper von den anhängenden Salztheilen durch Wasser befreien und reinigen.
Austerlitz , Städtchen mit 2000 Einw. in der fürstl. Kaunitz-Rütberg'-schcn Herrschaft gl. N., im brünner Kreise in Mähren, 2 Meilen östl. von Brunn ,an der Kunststraße über Göding nach Ungarn , ist bekannt durch die Schlacht am2. Dec. und den Waffenstillstand am 6. Dec. 1805. Beide sind als Wende-punkte in Europas Schicksal und Napoleons Erhebung welthistorische Ereignisse,deren nächste Folge der presburger Friede, die Harptfolge aber der Untergang desdeutschen Reichs und Preußens Demüthigung wer. Denn der >L>ieg bei A. ver-eitelte nicht allein Pitt's großen Plan, Frankreichs Macht durch britisch-russisch-östreichische Waffen in die Grenzen zurückzuführm, welche 10 Jahre später derpariser Friede ihr anwies, sondern er gründete auch recht eigentlich, durch französ.Diplomatik verdoppelt, Napoleons Continental- and Föderativsystcm. — Napo-leon hatte nack Mack's Capitulation in Ulm (den 18. Oct.), unaufgehalten bei